§ 26 I SächsWG statuiert ein Genehmigungserfordernis für wasserbauliche Anlagen. Rechtsprechung und Kommentarliteratur räumen der Behörde bei der Entscheidung über die Genehmigungserteilung ein Versagungsermessen ein. Der Beitrag unternimmt den Versuch, die rechtliche Zulässigkeit dieses Versagungsermessens kritisch zu hinterfragen.