„Der Zweifel ist der Beginn der Wissenschaft. Wer nichts anzweifelt, prüft nichts. Wer nichts prüft, entdeckt nichts. Wer nichts entdeckt, ist blind und bleibt blind.“ (Teilhard de Chardin, 1881-1955, frz. Theologe, Paläontologe u. Philosoph)

Unzulässiges Versagungsermessen im Genehmigungsverfahren nach § 26 SächsWG?

von Jakob Schoster, LL.M.
zur Veröffentlichung angenommen in SächsVBl

§ 26 I SächsWG statuiert ein Genehmigungserfordernis für wasserbauliche Anlagen. Rechtsprechung und Kommentarliteratur räumen der Behörde bei der Entscheidung über die Genehmigungserteilung ein Versagungsermessen ein. Der Beitrag unternimmt den Versuch, die rechtliche Zulässigkeit dieses Versagungsermessens kritisch zu hinterfragen.

Manuskript