Im Rahmen des vorherrschenden IBA-Konzeptes ist die Auswahl der besonderen Schutzgebiete nach der Vogelschutzrichtlinie vor allem auf Bestandserhebungen und damit die zahlenmässige
„Der Zweifel ist der Beginn der Wissenschaft. Wer nichts anzweifelt, prüft nichts. Wer nichts prüft, entdeckt nichts. Wer nichts entdeckt, ist blind und bleibt blind.“ (Teilhard de Chardin, 1881-1955, frz. Theologe, Paläontologe u. Philosoph)
Im Rahmen des vorherrschenden IBA-Konzeptes ist die Auswahl der besonderen Schutzgebiete nach der Vogelschutzrichtlinie vor allem auf Bestandserhebungen und damit die zahlenmässige
Rechtsanwälte
Füßer & Kollegen
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