„Der Zweifel ist der Beginn der Wissenschaft. Wer nichts anzweifelt, prüft nichts. Wer nichts prüft, entdeckt nichts. Wer nichts entdeckt, ist blind und bleibt blind.“ (Teilhard de Chardin, 1881-1955, frz. Theologe, Paläontologe u. Philosoph)

Füßer & Kollegen engagieren sich zum Thema Flüchtlingsunterbringung

Die Unterbringung hunderttausender Flüchtlinge in Deutschland ist zur Zeit die Hauptaufgabe in vielen Verwaltungen. Parallel dazu hat der Gesetzgeber mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz in erheblichem Umfang Erleichterungen geschaffen, die freilich in ihrer Anwendung auch neue Probleme aufwerfen.

Neben den Schwierigkeiten der rein praktischen Umsetzung, also des Findens geeigneter Unterkünfte und der Herrichtung dieser, stellen sich auch diverse rechtliche Fragen. Beispielsweise geht es darum, ob eine Unterkunft an einem bestimmten Ort überhaupt genehmigt werden kann und welche Anforderungen dabei zu beachten sind.

Als spezialisierte Verwaltungsrechtler haben Füßer & Kollegen in den letzten Jahren immer wieder mit der Thematik zu tun und dies gleichsam von allen Seiten (Kommunen, skeptische Nachbarn, angebotswillige Projektentwickler etc.).

Rechtsanwalt Dr. Sven Kreuter bietet nun gemeinsam mit dem renommierten u.a. als Fortbildungsträger für Verwaltungen tätigen Volksheimstättenwerk (vhw) ein Ganztagesseminar zu diesem Thema an, am 5. November 2015 in Berlin und am 12. November 2015 in Leipzig. Dabei wird es auch um die Frage gehen, wie solche Unterkünfte rechtssicher etabliert werden können und was im Falle von juristischen Schritten Dritter zu beachten ist.