Die Bau-Turbo-Novelle des Baugesetzbuchs – neue Möglichkeiten für Kommunen
Mit dem am 29. Oktober 2025 in Kraft getretenen Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung hat der Bundesgesetzgeber das Baugesetzbuch in wesentlichen Teilen novelliert. Die Neuregelungen werden gemeinhin als „Bau-Turbo" bezeichnet und zielen darauf ab, die Genehmigung dringend benötigter Wohnbauvorhaben spürbar zu beschleunigen und zu vereinfachen. Kern der Reform ist eine zeitlich bis zum 31. Dezember 2030 befristete Abweichungsmöglichkeit von bauplanungsrechtlichen Vorschriften – auch von bestehenden Bebauungsplänen –, ergänzt um erweiterte Befreiungstatbestände und eine neue gemeindliche Zustimmungsregelung.
Gutachten zur Erforderlichkeit von Durchgängigkeitsmaßnahmen
Gerade gegenüber Wasserkraftanlagen werden vielfach Durchgängigkeitsanordnungen gemäß § 34 WHG getroffen. Angesichts der hohen Kosten für Fischwechselanlagen stellt dies gerade kleinere Anlagen an den Rand der Unwirtschaftlichkeit. Im Auftrag der Bayerischen Industrie- und Handelskammer haben Füßer & Kollegen die Grenzen solcher Durchgängigkeitsanordnungen in einem Gutachten untersucht.
Schadensersatz wegen zu niedrig festgesetzter Taxitarife?
Mit Normenkontrollurteil vom 16. Juni 2022 (3 K 196/19) hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt die Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für die im Landkreis Anhalt-Bitterfeld zugelassenen Taxen vom 20. September 2017 für unwirksam erklärt. Noch nicht geklärt war damit, ob hieraus ein Entschädigungsanspruch für betroffene Taxiunternehmen folgt, die ihre Leistung über einen nicht unerheblichen Zeitraum zu einem zu geringen Preis anbieten mussten.