Der Fortbestand alter Wasserrechte ist gemäß § 20 I 2 WHG an das Vorhandensein rechtmäßiger Anlagen zu einem Stichtag geknüpft. Dabei trifft die
„Der Zweifel ist der Beginn der Wissenschaft. Wer nichts anzweifelt, prüft nichts. Wer nichts prüft, entdeckt nichts. Wer nichts entdeckt, ist blind und bleibt blind.“ (Teilhard de Chardin, 1881-1955, frz. Theologe, Paläontologe u. Philosoph)
Der Fortbestand alter Wasserrechte ist gemäß § 20 I 2 WHG an das Vorhandensein rechtmäßiger Anlagen zu einem Stichtag geknüpft. Dabei trifft die
Vom 9. bis zum 11. November 2023 veranstaltete die Gesellschaft für Umweltrechtrecht ihre 46. Umweltrechtliche Fachtagung im Sitzungssaal des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Thematisch befasste
Vom 10. Bis 12 November 2022 fand die 45. Umweltrechtliche Fachtagung erstmalig wieder vollständig in Präsenz im Bundesverwaltungsgericht in Leipzig statt. Thematisch
Das besondere Artenschutzrecht nimmt in der Planfeststellung von Straßenbauvorhaben breiten Raum ein. Grundsätzlich wird dabei als betriebsbedingte Auswirkung nicht nur der Straßenverkehr,
In Anbetracht der europarechtlich beförderten Beteiligungsrechte verwundert es nicht, dass die von Infrastrukturplanungen betroffenen Eigentümer vermehrt das Vielfache Potential ihrer Rechtsstellung erkennen
Nachdem im Fall Härryda Generalanwältin Kokott in ihren Schlussanträgen vom 10. September 2020 erstmals auch eine Relativierung des strengen artenschutzrechtlichen Schutzsystems zur
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