Umweltrecht

„Der Zweifel ist der Beginn der Wissenschaft. Wer nichts anzweifelt, prüft nichts. Wer nichts prüft, entdeckt nichts. Wer nichts entdeckt, ist blind und bleibt blind.“ (Teilhard de Chardin, 1881-1955, frz. Theologe, Paläontologe u. Philosoph)

Vom 10. Bis 12 November 2022 fand die 45. Umweltrechtliche Fachtagung erstmalig wieder vollständig in Präsenz im Bundesverwaltungsgericht in Leipzig statt. Thematisch

Das besondere Artenschutzrecht nimmt in der Planfeststellung von Straßenbauvorhaben breiten Raum ein. Grundsätzlich wird dabei als betriebsbedingte Auswirkung nicht nur der Straßenverkehr,

In Anbetracht der europarechtlich beförderten Beteiligungsrechte verwundert es nicht, dass die von Infrastrukturplanungen betroffenen Eigentümer vermehrt das Vielfache Potential ihrer Rechtsstellung erkennen

Nachdem im Fall Härryda Generalanwältin Kokott in ihren Schlussanträgen vom 10. September 2020 erstmals auch eine Relativierung des strengen artenschutzrechtlichen Schutzsystems zur

Die Kammer für Land- und Umweltangelegenheiten des Gerichts 1. Instanz von Vänersborg, Schweden, hat dem Europäischen Gerichtshof mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt,

In Planfeststellungsverfahren wird die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung üblicherweise unabhängig davon durchgehend abgearbeitet, ob das Vorhaben nur Flächen im bauplanungsrechtlichen Außenbereich in Anspruch nimmt