Vor allem bei Infrastruktur- und Großvorhaben besteht Beratungsbedarf sowohl für die Vorhabenträger, die ein Projekt realisieren möchten, als auch für die zuständigen Behörden. Insbesondere im Immissionsschutzrecht wird die Nachfrage und der Einsatz von Projektmanagern in der Zukunft auch noch zunehmen, da dieses durch das Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht (BGBl. I 2024, Nr. 225) zahlreiche Änderungen erfahren hat. Durch die Straffung von Bearbeitungsfristen, dem häufigen Mangel an geeignetem Fachpersonal sowie der Änderung von § 2b der 9. BImSchV, nach der zukünftig ein Dritter als Projektmanager in jeder Stufe des Verfahrens eingesetzt werden „soll“, wird die Beauftragung von Projektmanagern bzw. Verwaltungshelfer im Rahmen von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zunehmen, um die oft umfangreichen Verfahren bestmöglich zu bewältigen.
Ziel der Beratung und tatkräftigen Begleitung ist es, die Verfahren so rechtssicher und effizient wie möglich zu gestalten und potenzielle Fehlerquellen frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Dabei spielt der regelmäßige Austausch zwischen Zulassungsbehörde, Projektmanager, Vorhabenträger und den umweltfachlichen und technischen Fachbüros eine zentrale Rolle.
Nach den entsprechenden fachgesetzlichen Regelungen kann die Beauftragung eines Projektmanagers entweder auf Antrag bzw. Vorschlag oder mit Zustimmung des Vorhabenträgers erfolgen (z.B. § 43g EnWG). Im Falle der Beauftragung trägt der Vorhabenträger die Kosten für den Projektmanager. Der Projektmanager wird dann aber auf Seiten der zuständigen Behörde tätig und unterstützt diese bei der Vorbereitung und Durchführung des Verfahrens oder einzelner Verfahrensschritte.
Nicht abschließende Aufzählungen diverserer Verfahrensschritte, bei deren Umsetzung der Projektmanager tätig werden kann, enthalten z.B. § 43g I EnWG und § 2b I der 9. BImSchV. Umfasst sind u.a. die Erstellung von Verfahrensleitplänen unter Bestimmung von Verfahrensabschnitten und Zwischenterminen, das Qualitätsmanagement der Anträge und Unterlagen der Vorhabenträger, die organisatorische Vorbereitung und Leitung von Erörterungsterminen oder die Prüfung der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen. Die Aufgabenfelder eines Projektmanagers sind vielfältig und so kann die Behörde ganz nach den Bedürfnissen des jeweiligen Verfahrens entscheiden, wo gezielte Unterstützung notwendig ist.
Ein Projektmanager kann auch bei der Vorbereitung der das Verfahren abschließenden Entscheidung über die Vorhabenzulassung unterstützen. Die abschließende Entscheidung über die Zulassung obliegt aber weiterhin der zuständigen Behörde, die in jedem Fall Herrin des Verfahrens bleibt.
Im Rahmen unserer langjährigen Tätigkeit als juristische Projektmanager haben wir bereits einer Vielzahl an Planungs- und Zulassungsverfahren zum erfolgreichen Abschluss verholfen. Besonders hervorzuheben sind unsere Beteiligungen an zahlreichen Verfahren im Bereich:
– Netzausbau,
– Planfeststellung von Bundesfernstraßen sowie Landes- und Kreisstraßen,
– Planfeststellung von Deponien,
– Bebauungsplanverfahren für größere Industrieansiedlungen,
– Planfeststellung von Wasserstraßen,
– Planfeststellung von Eisenbahnanlagen.