Der Fortbestand alter Wasserrechte ist gemäß § 20 I 2 WHG an das Vorhandensein rechtmäßiger Anlagen zu einem Stichtag geknüpft. Dabei trifft die
„Wenn eine Idee nicht zuerst absurd erscheint, taugt sie nichts“ (Albert Einstein, 1979-1955, Physiker, Pazifist, und Sozialist)
Der Fortbestand alter Wasserrechte ist gemäß § 20 I 2 WHG an das Vorhandensein rechtmäßiger Anlagen zu einem Stichtag geknüpft. Dabei trifft die
Vom 9. bis zum 11. November 2023 veranstaltete die Gesellschaft für Umweltrechtrecht ihre 46. Umweltrechtliche Fachtagung im Sitzungssaal des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Thematisch befasste
Die Anmerkung behandelt ein Urteil des Landgerichts Köln, das zu einem Dauerbrenner im Nachbarrecht entschieden hat. Dabei geht es um die Frage,
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