Engagement

„Nicht da ist man daheim, wo man seinen Wohnsitz hat, sondern wo man verstanden wird.“ (Christian Morgenstern, 1871-1914, dt. Lyriker)

Hier finden Sie räumlich dargestellt, wie stark wir wo in der Bundesrepublik derzeit für unsere Mandanten engagiert sind (und wo – bezogen auf einen längeren Betrachtungshorizont waren wir (und dies: gerne) schon in allen Bundesländern tätig – wir durchaus gerne mehr zu tun hätten):

Die räumliche Zuordnung erfolgt grundsätzlich am betroffenen Geschäftssitz von Mandanten. Befindet sich der Mandantensitz außerhalb von Deutschland oder das behandelten Sachproblem räumlich in weiter Distanz vom Mandantensitz, dann erfolgt die Zuordnung zum zuständigen Gerichtsbezirk.

Das Merkmal „Umfang des Engagements“ kann die Ausprägung „kein“, „gering“, „erheblich“ und „sehr erheblich“ annehmen. Das Merkmal wird hierbei argumentativ anhand der Indikatoren „Umsatzvolumen“, „Zeitaufwand der Sache“, „Anzahl der Termine vor Ort“, „Anzahl der verschiedenen Sachen in der Region“, „politische Bedeutung“ sowie „Visibilität/Publizität“ zugeordnet. Dies erfolgt auf Grundlage des Berichtes der letzten drei Jahre vor Erstellung der Datensammlung, mit deutlicher Gewichtung zugunsten des letzten Jahres.