Sonstiges

„Der Zweifel ist der Beginn der Wissenschaft. Wer nichts anzweifelt, prüft nichts. Wer nichts prüft, entdeckt nichts. Wer nichts entdeckt, ist blind und bleibt blind.“ (Teilhard de Chardin, 1881-1955, frz. Theologe, Paläontologe u. Philosoph)

Nach § 371 Abs. 4 Abgabenordnung (AO) kann man – vereinfacht gesagt – einen Dritten vor der Strafverfolgung wegen Steuerhinterziehung bewahren, indem

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