Die Anmerkung behandelt ein Urteil des Landgerichts Köln, das zu einem Dauerbrenner im Nachbarrecht entschieden hat. Dabei geht es um die Frage,
„Der Zweifel ist der Beginn der Wissenschaft. Wer nichts anzweifelt, prüft nichts. Wer nichts prüft, entdeckt nichts. Wer nichts entdeckt, ist blind und bleibt blind.“ (Teilhard de Chardin, 1881-1955, frz. Theologe, Paläontologe u. Philosoph)
Die Anmerkung behandelt ein Urteil des Landgerichts Köln, das zu einem Dauerbrenner im Nachbarrecht entschieden hat. Dabei geht es um die Frage,
Das besondere Artenschutzrecht nimmt in der Planfeststellung von Straßenbauvorhaben breiten Raum ein. Grundsätzlich wird dabei als betriebsbedingte Auswirkung nicht nur der Straßenverkehr,
Bezüglich Wehranlagen von alten Wasserkraftanlagen berühmt sich der Freistaat Sachsen regelmäßig einer Eigentümerstellung, da diese auf ihm gehörenden Gewässergrundstücken stünden. Diese Rechtsansicht
Grundsätzlich können auch gegenüber alten Wasserrechten noch nachträglich Inhalts- und Nebenbestimmungen angeordnet werden. Entgegen der herrschenden Ansicht beschränkt sich dieser Anordnungsvorbehalt allerdings
Mindestwasserfestsetzungen sind unmittelbare inhaltliche Beschränkung von Stau- und Ausleitrechten. Gegenüber alten Wasserrechten stellt sich eine solche Inhaltsbeschränkung als Teil-Widerruf dar und ist
Nachdem Füßer und Meiser bereits die Rechtsprechung des ersten „Coronajahres“ kritisch beleuchtet haben und die legalislativen und judikativen Entwicklungen stets verfolgt und kommentiert bzw. im Fall der
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