„Die meiste Zeit geht dadurch verloren, dass man nicht zu Ende denkt“ (Alfred Herrhausen, 1930-1989, Bankmanager und Vorstandssprecher der Deutschen Bank)
Sie interessieren sich nicht nur dafür, worauf wir uns spezialisiert haben, für wen wir bzw. in welchen Gegenden wir aktiv sind bzw. wie uns Bewertungsprofis sehen? Sie wollen auch etwas darüber wissen, in was für Fällen bzw. Projekten wir schon involviert waren bzw. sind? Dann sind Sie hier richtig:
Tradition ist bei uns inzwischen die umfassende juristisch-rechtsgutachterliche Aufarbeitung schwieriger Rechtsfragen in allen Bereichen des öffentlichen Rechts (sei es mit Blick auf Rechtsreform oder auf ungewöhnliche Sachverhalte), einschließlich der Gewinnung und Einbindung universitärer Autoritäten (vgl. nur unten (1)(3)(6)(7)(14)(15)(18)(19)(26); dass dabei fast nebenbei regelmäßig rechtswissenschaftliche Publikationen entstehen, bedarf keiner weiteren Erläuterung). Wenn gewünscht, schließt dies die Konzeption und Durchführung von Lobbying-, Verhandlungs-, Verfahrens- und Prozessstrategien inklusive so genannter Litigation-PR (und die Abwehr dagegen gerichteter Gegenangriffe (vgl. unten (20)) mit ein, um den für den Mandanten erzielten Beurteilungsergebnissen auch zum Durchbruch zu verhelfen (vgl. unten nur (1)(5)(7)(12)(18)(21)(23)(31)(32)). Auch sind wir keine „Streithansel“. Wenn die Mandanten damit einverstanden sind, versuchen wir Konflikte auf dem Verhandlungswege zu lösen; wir orientieren uns insofern an dem so genannten Harvard-Verhandlungskonzept bzw. an Methoden, wie sie in der Mediation Anwendung finden und freuen uns über jeden Verhandlungserfolg, insbesondere wenn er noch maßstabsbildend wirkt (vgl. unten (16)).
Ein immer stärkerer Schwerpunkt unserer Arbeit ist die proaktiv-gestaltende juristische und strategische Beratung im Vorfeld der Realisierung von Großvorhaben (insbesondere im Bereich der Infrastruktur), einschließlich der Zusammenarbeit mit Sonderfachleuten (Ingenieurbüros/Projektsteuerer bei der möglichst genehmigungs- und betriebsfreundlichen Konzeption und Beschreibung des Vorhabens für die Zwecke des Genehmigungsverfahrens, Betriebs- und Volkswirten im Rahmen von Bewertungsfragen und Prognosegutachten z. B. zu den regional- und volkswirtschaftlichen Effekten von Industrie- und Infrastrukturvorhaben, Immissions- und Umweltgutachter bei der Prognose und Bewertung von Umweltwirkungen von Vorhaben (vgl. insbesondere (2)(3)(4)). Wir begleiten Vorhaben im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und bis zur Bestandskraft der Genehmigung/des Planfestbestellungbeschlusses bzw. dem Abschluss nachfolgender Gerichtsverfahren, haben also umfassende Gefechtserfahrung im – wie manche gerne griffig und hochtrabend zugleich formulieren – öffentlich-rechtlichen Genehmigungs- bzw. Verfahrensmanagement. Dies schließt auch ungewöhnliche „Projekte“ wie die ordnungsrechtliche Begleitung einer Großveranstaltung durch die zuständige Ortspolizeibehörde mit ein ((20)).
Unsere Kunden sind Privatpersonen, Unternehmen, öffentliche Körperschaften und ihre Organe, Behörden, Interessen- oder Berufsverbände sowie andere NGOs, kollektiv Handelnde (und von uns insofern mit organisierte) Beamte, Landwirte oder andere, die sich eine bestimmte Behandlung oder ein bestimmtes Vorhaben in der Nachbarschaft nicht gefallen lassen wollen und sich zusammenfinden, um Ressourcen zu bündeln. Wir halten es für eine unserer großen Stärken, dass wir die jeweiligen Denk-, Organisations- und Entscheidungsstrukturen, juristischen, sozialen und ökonomischen Eigenlogiken und „Nöte“ der wechselseitigen Akteure bei unserer Beratung solidarisch-kritisch für unseren jeweiligen Auftraggeber „mitdenken“ und als Chance zur Erreichung der gesetzten sachlichen und zeitlichen Ziele nutzen (vgl. besonders (1)(5)(7)(21)(26)).
Im Übrigen sind wir in den meisten Verfahrensarten und -stadien sowie bei Behörden verschiedenster Stufen bis hinein in die europäische Bürokratie „gefechtserfahren“, prozessieren routiniert nicht nur im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit in allen Instanzen, sondern haben auch schon einige verfassungsgerichtliche Verfahren geführt. Auch die europäische Gerichtsbarkeit in Luxemburg ist uns nicht unbekannt und wir sind darauf eingestellt, unter den – fast schon: kafkaesk zu nennenden – Bedingungen beim EuGH zu prozessieren. Natürlich gehört seit der Gründung unseres Büros bis heute die „einfache“ laufende strategische Beratung von Industrie und Kommunen ebenso zu unserem Geschäft wie die Begleitung vergleichsweise „einfacher“ Verwaltungsstreitigkeiten mit nur zwei Beteiligten (vgl. unten nur (2)(8)(9)(10)(11)(12)(13)(17)(24)). Manche der erlernten Kniffe geben wir inzwischen gerne auch im Rahmen der Tätigkeit als Dozenten im Bereich der Fortbildung an Kollegen und Nachwuchs weiter.
Nachstehend finden Sie eine Liste von Einzelprojekten bzw. Projekttypen, teils abgeschlossen, teils laufend, die aus unserer Sicht gut geeignet sind, einen Einblick in das Spektrum unserer Arbeit zu geben. Diese sind hier nicht zuletzt aus Gründen des Mandantengeheimnisses nur schlagwortartig benannt; nähere Erläuterungen zu manchen der nachstehend genannten Projekte finden sich unter entsprechenden Links (bis hin zu ausführlicher Präsentation von Schriftsätzen, Gutachten, Gerichtsurteilen etc.), darüber hinaus, wenn Sie bei uns unter „Aktuelles“ oder „Presse“ stöbern:
Wenn Sie sich im Rahmen der Mandatsanbahnung für oben nur schlaglichtartig genannte Einzelbeispiele interessieren, wird es in der Regel möglich sein, Ihnen auf Anfrage nähere Details zu berichten und auch einen Ansprechpartner auf Seiten unseres (seinerzeitigen) Mandanten zu empfehlen.
Übrigens: Dass wir neuerdings auch Familienrecht als eines unserer Spezialgebiete angeben, ist kein Zufall: Nachdem wir unfreiwillig Expertise und Erfahrung gesammelt hatten, wurden und werden wir neuerdings immer wieder gebeten, uns um gesellschaftlich, finanziell oder familienpsychologisch besonders bedeutsame und/oder heikle Fälle zu kümmern. Wir konnten hierbei feststellen, dass sich unser interdisziplinärer und auf Verhandlungslösungen zielender Ansatz auch im Zusammenspiel mit Familienpsychologen, Verfahrenspflegern und last but not least Betriebswirten bewährt hat, z. B. bei der Bewertung von Anwalts- oder anderen freiberuflichen Praxen im Rahmen des Zugewinnausgleichs oder bei der Erarbeitung von Strategien für wohltuende Regelungen zur Ausübung von gemeinsamer Sorge nach Trennung und Scheidung. Auch mit der langfristig-proaktiven Steuerung solcher Konflikte durch Eheverträge haben wir schon Erfahrung gesammelt
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