„Der Zweifel ist der Beginn der Wissenschaft. Wer nichts anzweifelt, prüft nichts. Wer nichts prüft, entdeckt nichts. Wer nichts entdeckt, ist blind und bleibt blind.“ (Teilhard de Chardin, 1881-1955, frz. Theologe, Paläontologe u. Philosoph)

Anwälte von Füßer und Kollegen legen Vorschlag für Handhabung des besonderen Artenschutzrechtes mit Augenmaß vor

In einem kürzlich in der anerkannten naturschutzrechtlichen Fachzeitschrift „Natur und Recht“ (NuR 2009, S. 445 ff.) erschienenen juristischen Fachartikel haben die bei Füßer und Kollegen tätigen Anwälte Füßer und Lau dargestellt, wie die derzeit vieler Orten sehr aufgeregte, sehr aufwendige und im Verhältnis zu wirklichen Sachproblemen oftmals unverhältnismäßige Diskussion über die Beachtung der so genannten besonderen artenschutzrechtlichen Schutzvorschriften auf ein verträgliches Maß und damit zugleich den sachgerechten Kern der diesbezüglichen europarechtlichen Vorgaben aus der Vogelschutz- und Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Richtlinie zurückgeführt werden können.

 

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