„Der Zweifel ist der Beginn der Wissenschaft. Wer nichts anzweifelt, prüft nichts. Wer nichts prüft, entdeckt nichts. Wer nichts entdeckt, ist blind und bleibt blind.“ (Teilhard de Chardin, 1881-1955, frz. Theologe, Paläontologe u. Philosoph)

Neues durch die Schuldrechtsreform

Am 01. Januar 2002 ist das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechtes in Kraft getreten, wodurch das Bürgerliche Gesetzbuch weitreichende Änderung erfahren hat. In den im Mai 2001 vorgelegten Regierungsentwurf des Gesetzes wurden die in der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses vom 25. September 2001 angeregten Änderungen eingearbeitet. Das Gesetz wurde am 11. Oktober 2001 vom Bundestag verabschiedet und passierte am 09. November 2001 den Bundesrat.

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechtes werden die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie, die e-commerce-Richtlinie und die Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr umgesetzt. Dies hatte die Modernisierung des Verjährungsrechts, allgemeinen Leistungsstörungsrechts, Kaufrechts und Werkvertragsrechts, sowie die Integration der Verbraucherschutzgesetze zur Folge.

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