„Der Zweifel ist der Beginn der Wissenschaft. Wer nichts anzweifelt, prüft nichts. Wer nichts prüft, entdeckt nichts. Wer nichts entdeckt, ist blind und bleibt blind.“ (Teilhard de Chardin, 1881-1955, frz. Theologe, Paläontologe u. Philosoph)

Diskriminierung auf Grund des Geschlechtes in Italien und Deutschland:

ein Vergleich aus einer europäischen Perspektive zwischen die Consigliera di parità und die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (italienische Examensarbeit 2017)

von Madia Nitti
Stand: 26. Februar 2018

Das Ziel dieser Arbeit ist das Antidiskriminierungsrecht auf Grund des Geschlechtes in Italien und Deutschland zu vergleichen.

Die Untersuchung gliedert sich in drei Kapitel: Das erste analysiert Grundbegriffe wie unmittelbare Diskriminierung, mittelbare Diskriminierung und Gender Mainstreaming, die wichtig sind, um die Entwicklung der europäischen Gesetze über dieses Thema zu verstehen. Darüber hinaus werden die wichtigsten Quellen des europäisches Rechts und des internationales Rechts, auf denen die nationalen Gesetze basieren, beschrieben, wie die Europäische Menschenrechtskonvention, die EU-Verträge, der Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau der Vereinten Nationen (CEDAW) und die EU-Richtlinien, insbesonders die Richtlinie 2004/113/EG des Rates vom 13. Dezember 2004 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen und die Richtlinie 2006/54/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen (Neufassung).

Das zweite Kapitel analysiert die deutsche und italienische Gesetze zur Geschlecht-Diskriminierung; zuerst wird die Geschichte seit das Ende des zweite Weltkrieges bis heute kurz erzählt, dann werden die hauptsächliche Gesetze erklärt, d. h. das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und der Codice delle Pari Opportunità.

Das dritte Kapitel berichtet die Stellen zur Förderung der Gleichbehandlung, die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Deutschland und die Consigliera di Parità in Italien; hier ist auch das Gesetz zur Consigliera di Parità der unabhängige Provinz von Trento vertieft, da es Besonderheiten im Vergleich mi dem italienische Modell besitzt, z.B. die Kriterien, anhand derer die Aufgabe übertragen wurde.

Am Ende wird empirisch statistisches Material der Eurostat, Istat, Destatis und des Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE), ausgewertet, um die Ergebnisse in Italien, in Deutschland und in Europa zu vergleichen. Insbesonders das EIGE hat den Gender Equality Index eingesetzt, um die Ungleichheit auf Grund des Geschlechtes zu messen. Insgesamt ergibt sich der Befund einer Verbesserung der Lebensqualität der Frauen, insbesonders nach der Eintritt der EU-Richtlinien und der Anwendung der Gender Mainstreaming.