„Der Zweifel ist der Beginn der Wissenschaft. Wer nichts anzweifelt, prüft nichts. Wer nichts prüft, entdeckt nichts. Wer nichts entdeckt, ist blind und bleibt blind.“ (Teilhard de Chardin, 1881-1955, frz. Theologe, Paläontologe u. Philosoph)

Abschied von den "potentiellen FFH-Gebieten"?

Die Rechtsprechung des BVerwG im Lichte des Dragaggi-Urteils des EuGH.

von Klaus Füßer
veröffentlicht in „Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht“ (NVwZ) 2005, S. 628 ff.

Der Beitrag befasst sich mit der viel erörterten Frage der Reichweite des „vorgezogenen“ Schutzes von sogenannten „potentiellen FFH-Gebieten“. Die bisherige Rechtsprechung des BVerwG zu dieser Problematik ist im Lichte des Dragaggi-Urteils des EuGH korrekturbedürftig. Das Urteil lässt aber selbst viele Fragen offen. Das BVerwG sollte seine sog. „Vorwirkungsrechtsprechung“ bei nächster Gelegenheit dem EuGH zur Überprüfung vorlegen und diesen zu präziseren Aussagen zwingen.