Praktikabilitätsüberlegungen spielen nicht nur bei der Gesetzgebung eine wichtige Rolle, sondern auch im Rahmen richterlicher Regelbildung, insbesondere bei Revisionsgerichten. Der Beitrag stellt zunächst ein Panoptikum von Beispielen solcher Überlegungen zusammen, untersucht sodann anhand eines auf handlungstheoretischen Überlegungen fußenden begrifflichen Rahmens die innere Logik sowie äußere Legitimität solcher „auslegungsfremder“ Überlegungen beim Geschäft der richterlichen Entscheidungsfindung. Zugleich wird aufgezeigt, warum dieser Befund kaum mit dem modischen Trend zur Rekonstruktion juristischer Diskurse als allgemein-praktischer Diskurs unter besonderen Bedingungen iSd Überlegungen von Habermas und Alexy verträglich ist.