„Der Zweifel ist der Beginn der Wissenschaft. Wer nichts anzweifelt, prüft nichts. Wer nichts prüft, entdeckt nichts. Wer nichts entdeckt, ist blind und bleibt blind.“ (Teilhard de Chardin, 1881-1955, frz. Theologe, Paläontologe u. Philosoph)

"Keine schlafenden Hunde wecken !": Praktikabilitätsüberlegungen bei der richterlichen Regelbildung

Klaus Füßer, Martin Hensche
veröffl. in „Kritische Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft“ 1996, S. 55 ff.

Praktikabilitätsüberlegungen spielen nicht nur bei der Gesetzgebung eine wichtige Rolle, sondern auch im Rahmen richterlicher Regelbildung, insbesondere bei Revisionsgerichten. Der Beitrag stellt zunächst ein Panoptikum von Beispielen solcher Überlegungen zusammen, untersucht sodann anhand eines auf handlungstheoretischen Überlegungen fußenden begrifflichen Rahmens die innere Logik sowie äußere Legitimität solcher „auslegungsfremder“ Überlegungen beim Geschäft der richterlichen Entscheidungsfindung. Zugleich wird aufgezeigt, warum dieser Befund kaum mit dem modischen Trend zur Rekonstruktion juristischer Diskurse als allgemein-praktischer Diskurs unter besonderen Bedingungen iSd Überlegungen von Habermas und Alexy verträglich ist.