„Der Zweifel ist der Beginn der Wissenschaft. Wer nichts anzweifelt, prüft nichts. Wer nichts prüft, entdeckt nichts. Wer nichts entdeckt, ist blind und bleibt blind.“ (Teilhard de Chardin, 1881-1955, frz. Theologe, Paläontologe u. Philosoph)

45. Umweltrechtliche Fachtagung der Gesellschaft für Umweltrecht

Dr. Sven Kreuter, Maren Diener, Jakob Schoster, LL.M.
veröffentlicht in „Deutsches Verwaltungsblatt“ (DVBl) Heft 8/2023, S. 457ff.

Vom 10. Bis 12 November 2022 fand die 45. Umweltrechtliche Fachtagung erstmalig wieder vollständig in Präsenz im Bundesverwaltungsgericht in Leipzig statt. Thematisch standen insbesondere die Instrumente für einen beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien und das Gelingen der Energiewende im Mittelpunkt. Angesichts der enorme legislative Dynamik an, die sich auf dem Gebiet des Energie- und Umweltrechts spätestens seit dem Sommer 2022 entwickelte, wurde den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein umfangreiches Programm geboten und auch innerhalb der Veranstaltung musste der Beschleunigungsaspekt stets im Blick behalten werden. Nach einem Überblick des sog. Osterpakets und Sommerpakets schlossen sich Ausführungen zur Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land durch das WindBG an. Im zweiten Themenkomplex wurden Instrumente zur Lösung ökologischer Zielkonflikte anhand der aktuellen Änderungen im BNatSchG und der fachlichen Untersetzung durch Leitfäden bzw. fachwissenschaftlichen Standards aufgezeigt. Die Vorträge des GfU-Forums beschäftigten sich thematisch passend mit dem Maßnahmenvorbereitungsgesetz und der Standardsetzung im Umweltrecht durch die Arbeitsgruppen der Umweltministerkonferenz. Am Samstag rundete der Gastvortrag des Oberbürgermeisters von Bottrop zum klimagerechten Stadtumbau die vorangegangenen fachlichen Ausführungen zur Energiewende und Verfahrensbeschleunigung anhand eines praktischen Umsetzungsbeispiels ab.