„Der Zweifel ist der Beginn der Wissenschaft. Wer nichts anzweifelt, prüft nichts. Wer nichts prüft, entdeckt nichts. Wer nichts entdeckt, ist blind und bleibt blind.“ (Teilhard de Chardin, 1881-1955, frz. Theologe, Paläontologe u. Philosoph)

Berliner Kommentar zum Kreislaufwirtschaftsgesetz

von Dr. Marcus Lau, Janet Gresse u. a.
herausgegeben von Rechtsanwalt Stefan Kopp-Assenmacher
Stand: 5. November 2014

Am 1. Juni 2012 ist das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz in Kraft getreten. Es setzt die europäische Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG) um und regelt darüber hinaus viele Bereiche des Abfallrechts neu. Insbesondere wurde – wie schon der Titel des Gesetzes in Abweichung zum früheren „Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetz“ verdeutlicht – der Gedanke der Kreislaufwirtschaft und damit vor allem die Verwertung von Abfällen gestärkt. Das Gesetz genießt einen hohen praktischen Anwendungsbereich, wirft zugleich aber viele Fragen auf.

Es nimmt daher nicht wunder, dass bereits kurz nach seinem Inkrafttreten nicht nur zahlreiche einschlägige Beiträge in Fachzeitschriften, sondern auch Kommentare erschienen sind. Seit Anfang November 2014 bereichert nun auch der Erich Schmidt Verlag mit seinem Berliner Kommentar zum Kreislaufwirtschaftsgesetz die Kommentarlandschaft. Der Vorteil seines vergleichsweise späten Erscheinens ist, dass hier schon erste zwischenzeitlich erschienene Rechtsprechung zum neuen Gesetz ebenso wie die Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie (2010/75/EU) und die neue, am 1. Juni 2014 in Kraft getretene Anzeige- und Erlaubnisverordnung eingearbeitet werden konnten.

Lau bzw. Gresse und Lau kommentierten die §§ 6, 8, 28 bis 33 sowie 62 bis 64.