„Der Zweifel ist der Beginn der Wissenschaft. Wer nichts anzweifelt, prüft nichts. Wer nichts prüft, entdeckt nichts. Wer nichts entdeckt, ist blind und bleibt blind.“ (Teilhard de Chardin, 1881-1955, frz. Theologe, Paläontologe u. Philosoph)

Risikomanagement und Monitoring in Zulassungsverfahren

von Dr. Annick Garniel und Dr. Marcus Lau
veröffentlicht in der Zeitschrift für Umweltrecht (ZUR), Heft 7-8/2016, S. 399 ff.
Stand: 23. August 2016

Im naturschutzrechtlichen Kontext erfreut sich in Zulassungsverfahren zunehmend das Instrument des Risikomanagements großer Beliebtheit. Damit werden Zulassungsverfahren mit aufwändigen Vollzugsaufgaben belastet und in Teilen gar keine abschließenden Entscheidungen mehr getroffen. Nicht jede fachwissenschaftlich nicht ganz zweifelsfrei zu beantwortende Frage oder Prognose gibt jedoch gleich Anlass für die Anordnung eines Risikomanagements. Auch begegnet man in diesem Zusammenhang in der Praxis häufig dem Problem, dass das Monitoring im Rahmen des Risikomanagements an Parameter anknüpft, die zahlreichen externen, vom Vorhabenträger kaum zu beherrschenden Einflüssen unterliegen.

In einem interdisziplinären Beitrag in der Zeitschrift für Umweltrecht sind Frau Dr. Garniel vom Kieler Institut für Landschaftsökologie und Dr. Lau den sich aktuell in Zulassungsverfahren hinsichtlich der Anordnung eines Risikomanagements stellenden Fragen nachgegangen. Das Thema wird in Wissenschaft und Praxis jedoch hoffentlich eine noch weitergehende Durchdringung erfahren.