Der Beitrag befasst sich mit der Verwaltungsgemeinschaft nach sächsischem Kommunalrecht als Form der Zusammenarbeit kleinerer Kommunen. Erläutert wird, wie und mit welchen Folgen Aufgaben an die erfüllende Gemeinde übergehen und welche Kompetenzen der übertragenden Gemeinde verbleiben. Ausführlich wird dargestellt, welche Einflussmöglichkeiten sich für die übertragende Gemeinde auf die Aufgabenerfüllung durch die erfüllende Gemeinde ergeben.