„Der Zweifel ist der Beginn der Wissenschaft. Wer nichts anzweifelt, prüft nichts. Wer nichts prüft, entdeckt nichts. Wer nichts entdeckt, ist blind und bleibt blind.“ (Teilhard de Chardin, 1881-1955, frz. Theologe, Paläontologe u. Philosoph)

Sein oder Nichtsein alter Wasserrechte im Freistaat Sachsen

von Dr. Marcus Lau
veröffentlicht in „Sächsische Verwaltungsblättern“ (SächsVBl.), Heft 6/2016, S. 133 ff.
Stand: 1. Juni 2016

In einigen sächsischen Landkreisen tobt derzeit ein erbitterter Kampf um den Fortbestand alter Wasserrechte. Vor allem viele Wasserkraftanlagenbetreiber sehen in diesen Rechten ihre Existenzgrundlage und die einzig wirklich verlässliche Basis für Vertrauensschutz, während diese Rechte einigen Wasserbehörden ein Dorn im Auge sind. Die Auseinandersetzung zeigt, dass der Fortbestand alter Wasserrechte zahlreiche Rechtsfragen aufwirft, die bislang zumindest teilweise noch wenig erörtert erscheinen.