„Der Zweifel ist der Beginn der Wissenschaft. Wer nichts anzweifelt, prüft nichts. Wer nichts prüft, entdeckt nichts. Wer nichts entdeckt, ist blind und bleibt blind.“ (Teilhard de Chardin, 1881-1955, frz. Theologe, Paläontologe u. Philosoph)

Beteiligungsrechte und Rechtschutzmöglichkeiten für Gebietskörperschaften und Grundeigentümer im Rahmen der Errichtung des „Kohärenten ökologischen Netzes NATURA 2000

Zusammenfassung:
Die „Nachmeldung“ von potentiellen FFH-Flächen durch den Freistaat Sachsen ist für eine Reihe von betroffene Grundeigentümer und Gebietskörperschaften Anlass zu Überlegungen, wie sie ihre Belange wahren können. Es freut uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir erst kürzlich für einen norddeutschen Landkreis ein umfangreiches Rechtsgutachten zum Thema vorgelegt haben.

Falls Sie Interesse haben, können Sie sich hier die Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse als pdf-Datei downloaden.