„Der Zweifel ist der Beginn der Wissenschaft. Wer nichts anzweifelt, prüft nichts. Wer nichts prüft, entdeckt nichts. Wer nichts entdeckt, ist blind und bleibt blind.“ (Teilhard de Chardin, 1881-1955, frz. Theologe, Paläontologe u. Philosoph)

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden: „Bewohnerparken“ im Waldstraßenviertel größtenteils rechtswidrig; F & K „kümmern sich“ wegen Missachtung Beschluss durch die Stadtverwaltung

Das Bewohnerparkkonzept Waldstraßenviertel beschäftigt die Stadt Leipzig, die Bewohner und die Gewerbetreibenden des Waldstraßenviertels schon lange Zeit. Nachdem die Stadt Leipzig kurz vor Inkrafttreten des Bewohnerparkens dies gestoppt hat, herrschte Unsicherheit, da die Verkehrszeichen bereits sichtbar aufgestellt sind. Nun mischt sich Füßer für einen Gewerbetreibenden des Waldstraßenviertel und sich selbst ein.

Die Stadt Leipzig hatte fünf Jahre geplant und 576.080,00 Euro für die Umsetzung (Beschilderung, Markierung und Parkscheinautomaten) des Bewohnerparkkonzeptes im Waldstraßenviertel ausgegeben. Der Streit mit den Gewerbetreibenden gipfelte in einer Demonstration im Waldstraßenviertel. Am 29. Oktober 2019 hat die Stadt Leipzig erklärt, dass Oberbürgermeister Burkhard Jung sich in einer Dienstberatung dazu entschieden habe, die Umsetzung zu stoppen. In der Pressemitteilung der Stadt Leipzig heißt es:

„Ziel bleibt es, dass Bewohner künftig besser einen Parkplatz im Viertel finden; zugleich sollen aber die gute wirtschaftliche Entwicklung des Quartiers und die Lebensqualität erhalten bleiben“, sagte Oberbürgermeister Jung. Die überarbeiteten Regelungen sollen verwaltungsintern bis Ende November 2019 formuliert werden, zum 1. Januar 2020 soll das Bewohnerparken dann starten.“

Dieser Ankündigung folgten zunächst keine Taten; im Gegenteil, die zunächst angebrachten Hüllen auf den Verkehrszeichen wurden abgenommen. Erst nachdem wir gegen das Bewohnerparkkonzept – welches aufgrund des Sichtbarkeitsprinzips der Straßenverkehrsordnung Rechtswirkungen entfaltete – Widerspruch einlegten (vgl. unsere Pressemitteilung vom 29. November 2019), wurden die Verkehrsschilder Anfang Dezember erneut verhüllt.

Die Stadt Leipzig hat das Bewohnerparkkonzept mittlerweile geringfügige überarbeitet. Neben kleineren Änderungen der zeitlichen Reservierung, gibt es nun die Möglichkeit nach maximal-bürokratischer Antragstellung einen Gästeausweis zu erhalten. Weiterhin können Gewerbetreibende mit Hauptsitz im Waldstraßenviertel zwei Parkausweise beantragen. Freiberufler haben ebenso wie Gewerbetreibende die mehr als zwei Parkausweise benötigen nur die Möglichkeit aufgrund einer Härtefallregelung einen Parkausweis zu erhalten. Die grundsätzlichen Kritikpunkte an dem Bewohnerparkkonzept hat die Stadt Leipzig nicht aufgegriffen. Folglich hat Füßer, welcher von den Parkbeschränkungen bereits selbst betroffen war, Widerspruch eingelegt und einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Leipzig eingereicht.

Das Verwaltungsgericht Leipzig hat den Eilantrag in erster Instanz abgelehnt. Gegen diese Entscheidung hat Füßer & Kollegen für einen im Waldstraßenviertel tätigen Steuerberater Beschwerde eingelegt.

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat nun entschieden, dass jedenfalls die Bewohnerparkzone E rechtswidrig ist, da diese die maximal zulässige Ausdehnung übersteige. Die östliche Bewohnerparkzone F hat das Oberverwaltungsgericht nicht außer Vollzug gesetzt; sieht jedoch auch für die Bewohnerparkzone offene Rechtsfragen, die nun im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens geklärt werden müssen. Da es sich hierbei um die Auslegung von Bundesrecht handelt und die Fragen bislang nicht höchstrichterlich geklärt wurden und ohnehin zum spannenden Thema des Bewohnerparkens wenig Rechtsprechung existiert, rechnet Füßer mit einem Rechtsstreit welcher am Ende das Bundesverwaltungsgericht beschäftigt.

Da die Stadt Leipzig die Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts bewusst ignoriert und ausweislich ihres Internetauftritts an der Gebührenpflicht, der Befreiung Bewohner von der Gebührenpflicht sowie an der Erteilung von Bewohnerparkausweisen festhält, haben Füßer & Kollegen die Rechtsaufsicht – das Landesamt für Straßenbau und Verkehr – eingeschaltet und beantragt die Stadt Leipzig aufzufordern, den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts umzusetzen und die Schilder die das Bewohnerparkkonzept umsetzt unkenntlich zu machen. Wenn die Stadt Leipzig dieser Aufforderung nicht nachkommt, wird auch die Umsetzung des Beschlusses des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts die Gerichte beschäftigen.

 

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