In seiner mit „summa cum laude“ bewerteten Dissertation geht Lau vor dem Hintergrund der hohen praktischen Bedeutung originär naturschutzrechtlicher Vorgaben in der Bauleitplanung und dem insoweit konstatierten „Vollzugsdefizit“ der Frage nach, wie sich die diesbezügliche Kontrollsituation darstellt. Zunächst werden die Vorgaben, mit denen sich die Gemeinden aus Naturschutzgründen in der Bauleitplanung auseinander zu setzen haben, im Einzelnen aufgezeigt. Sodann wird den Kontrollmechanismen nachgegangen, denen sich die Bauleitplanung gegenüber sieht. Dabei wird festgestellt, dass trotz der jüngeren und jüngsten Aufweitung von Klagerechten der Umweltverbände eine umfassende Kontrolle insoweit letztlich nur den Kommunalaufsichtsbehörden möglich ist. Ausgehend hiervon hat Lau quantitativ-empirisch die Praxis der Kommunalaufsichtsbehörden mit Blick auf die Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Vorgaben in der Bauleitplanung näher beleuchtet, mit zum Teil erwarteten, zum Teil aber auch durchaus überraschenden Ergebnissen. Abrundend werden schließlich noch Verbesserungsperspektiven diskutiert.
Obgleich in der Druckfassung Literatur und Rechtsprechung nur bis Ende 2010 berücksichtigt wurden, finden sich in dem Werk gerade auch mit Blick auf die aktuelle Diskussion um die völker- und unionsrechtlich erforderliche Reichweite von Klagerechten der Umweltverbände sehr nützliche Ausführungen, die bruchlos auf das zwischenzeitlich insoweit ergangene Trianel-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Rs. C-115/09) aufsetzen.
Das Werk ist im Nomos-Verlag in der Schriftenreihe „Leipziger Schriften zumUmwelt- undPlanungsrecht“ erschienen.