Gerade gegenüber Wasserkraftanlagen werden vielfach Durchgängigkeitsanordnungen gemäß § 34 WHG getroffen. Angesichts der hohen Kosten für Fischwechselanlagen stellt dies gerade kleinere Anlagen an den Rand der Unwirtschaftlichkeit. Im Auftrag der Bayerischen Industrie- und Handelskammer haben Füßer & Kollegen die Grenzen solcher Durchgängigkeitsanordnungen in einem Gutachten untersucht.