„Der Zweifel ist der Beginn der Wissenschaft. Wer nichts anzweifelt, prüft nichts. Wer nichts prüft, entdeckt nichts. Wer nichts entdeckt, ist blind und bleibt blind.“ (Teilhard de Chardin, 1881-1955, frz. Theologe, Paläontologe u. Philosoph)

Gutachten zur Erforderlichkeit von Durchgängigkeitsmaßnahmen

Gerade gegenüber Wasserkraftanlagen werden vielfach Durchgängigkeitsanordnungen gemäß § 34 WHG getroffen. Angesichts der hohen Kosten für Fischwechselanlagen stellt dies gerade kleinere Anlagen an den Rand der Unwirtschaftlichkeit. Im Auftrag der Bayerischen Industrie- und  Handelskammer haben Füßer & Kollegen die Grenzen solcher Durchgängigkeitsanordnungen in einem Gutachten untersucht.