„Der Zweifel ist der Beginn der Wissenschaft. Wer nichts anzweifelt, prüft nichts. Wer nichts prüft, entdeckt nichts. Wer nichts entdeckt, ist blind und bleibt blind.“ (Teilhard de Chardin, 1881-1955, frz. Theologe, Paläontologe u. Philosoph)

Nachbarn wehren sich gegen Immissionen der Trompetter-Gießerei in Chemnitz: Klage gegen neue 3-Schicht-Genehmigung in erster Instanz abgewiesen

Die Betroffenen östlich und westlich der derzeit von der Trompetter Guss Chemnitz GmbH betriebenen Eisengießerei in der Schönherrstraße beschweren sich seit Jahren vergeblich über die von der Gießerei ausgehenden unzumutbaren Belästigungen, insbesondere mit Staub, Lärm sowie dem typisch „fischigen“ Geruch, der häufig auf der Ost- bei Ostwind aber auch deutlich auf der Westseite im Wohngebiet an der Salzstraße wahrnehmbar ist. Am 12. November 1999 wurde der Gießerei die Einführung einer dritten (Nacht-)Schicht und damit der durchgehende Betrieb von Montag bis Samstag genehmigt. Diese Genehmigung nutzt die Gießerei seit Ende 2005. Es kam jedoch noch schlimmer: Mit der noch vom Regierungspräsidium Chemnitz am 11. März 2008 erteilten immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung wurde dem Gießereibetreiber erlaubt, die Schmelzleistung des Betriebes von 9 t/h auf 19 t/h mehr als zu verdoppeln. Damit einher ging eine umfassende bauliche Erweiterung und auch eine Erhöhung der Emissionen des Betriebes.

Nach gründlicher Prüfung durch die auf Umweltrecht spezialisierten Rechtsanwälte Füßer & Kollegen und Einschaltung von Fachgutachtern für Lärm und Gerüche haben sich die Nordpark GmbH & Co. KG sowie die Bürgerinitiative Chemnitz-Nord e. V. im Frühjahr 2008 zusammengeschlossen und gegen die Erweiterungsgenehmigung von 2008 Widersprüche eingelegt. Später hatten weitere gutachterliche Untersuchungen der Genehmigungsunterlagen im Auftrag der Nordpark GmbH & Co. KG für die am 11. März 2008 erteilte Erweiterungsgenehmigung bestätigt, dass die von der Gießerei ursprünglich vorgelegten Immissionsprognosen fachlich nicht belastbar waren.

Die betroffenen Nachbarn sind im November 2008 mit Eilanträgen und Klagen beim Verwaltungsgericht Chemnitz gegen die Erweiterung vorgegangen. Mit zusätzlichen Klagen auf Einschreiten haben die Anlieger insbesondere Ende 2008 geltend gemacht, dass das 1999 vom Regierungspräsidium Chemnitz beauflagte Schallschutzprojekt nicht erstellt bzw. nicht richtig abgearbeitet wurde und deshalb die 1999 erteilte Drei-Schicht-Genehmigung erloschen ist. Daraufhin hat die Gießerei behauptet, es habe ein „mündliches Schallschutzprojekt“ gegeben. Zudem bestätigte ein von der Gießerei bei der Stadt Chemnitz vorgelegtes Gutachten vom 31. Juli 2008, dass die für den Betrieb geltenden Lärmimmissionsrichtwerte in den Jahren 2007 und 2008 nicht eingehalten wurden. Am 28. Mai 2009 hat das Verwaltungsgericht Chemnitz in erster Instanz mit zwei ausführlichen Beschlüssen in den Eilverfahren über die Erweiterung der Gießerei entschieden. Zwar wurden die Anträge der Nachbarn auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die Gießereierweiterung zurückgewiesen. Dabei hat das Gericht jedoch als Vorfrage geprüft, ob der Betrieb noch über eine umfassende Drei-Schicht-Genehmigung für alle Betriebseinheiten verfügt. Das war nach Auffassung des Gerichts nicht mehr der Fall, weil die hierfür am 12. November 1999 erteilte Genehmigung wegen der Nichtbeachtung der Auflagen zum Lärmschutz erloschen war. Damit folgte das Gericht der Argumentation der Antragsteller. Darüber hinaus durfte der neu hinzukommende Betriebsteil nach Ansicht des Gerichts nur im Zwei-Schicht-Betrieb an 240 Tagen im Jahr betrieben werden. Weiterhin waren die im Genehmigungsverfahren vorgelegten Gutachten nach Ansicht des Gerichts teilweise zweifelhaft, so dass die Erfolgsaussichten der im Hauptsacheverfahren anhängigen Klage gegen die Genehmigung vom Gericht als offen angesehen wurden. Das Gericht kritisierte zudem die teilweise unklaren Angaben in den Genehmigungsunterlagen zum Umfang der Genehmigung, hielt dies im Ergebnis aber für (gerade) noch hinnehmbar. Dass die Anträge der Nachbarn dennoch abgewiesen wurden, begründete das Gericht mit den überwiegenden wirtschaftlichen Interesse der Gießerei. Den Anwohnern sei daher ein Zuwarten bis zur Hauptsachenentscheidung zumutbar. Die Beschwerde der Anwohner gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts wurde vom Sächsischen Oberverwaltungsgericht am 29. Juni 2010, also nach 13 Monaten (!) wurde mit einem knappen, 8-seitigen Beschluss zurückgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht kam zu dem Ergebnis, dass die 3-Schichtgenehmigung von 1999 weiterhin wirksam sein „dürfte“ und die Erweiterungsgenehmigung von 2008 hinreichend bestimmt ist.

Schon im Sommer 2009 hat die Gießerei wegen der Aussagen des Verwaltungsgerichts zum Erlöschen der Drei-Schicht-Genehmigung vorsorglich eine neue Genehmigung für eine 3. Schicht bei der Stadt Chemnitz beantragt, außerdem sollten die Arbeitstage von 240 auf 280 pro Jahr erhöht werden (siehe unter Materialen zum laufenden Genehmigungsverfahren 3. Schicht). Füßer & Kollegen haben am 25. Mai 2010 rechtzeitig für die von Ihnen vertretenen Betroffenen Einwendungen bei der Stadt Chemnitz erhoben (siehe ebenfalls Materialien) und am mündlichen Erörterungstermin am. 17. Juni 2010 auf dem Gelände der Schönherrfabrik teilgenommen. Die Einzelheiten können dem unten verfügbaren und von der Stadt Chemnitz erstellten Wortprotokoll entnommen werden. Schließlich erteilte die Stadt antragsgemäß mit Bescheid vom 25. November 2010 die Genehmigung. Sie enthält einen umfangreichen Katalog mit Auflagen für die Gießerei zu den Luftschadstoffen und den Lärmimmissionen. Dieser täuscht freilich über die realen Verbesserungen für die Nachbarschaft: Der weit überwiegende Teil der Auflagen war schon in früheren Genehmigungen, insbesondere in der Erweiterungsgenehmigung vom 11. März 2008 enthalten. Weitere (neue) Auflagen zur Verminderung der Geruchsbelastung enthält der Bescheid nicht. Dafür hat die Stadt Chemnitz de facto klammheimlich die von der Gießerei zu beachtenden Lärmimmissionsrichtwerte zu Lasten der Nachbarschaft heraufgesetzt. Während nach früheren Genehmigungen ein Wert von maximal 42 dB(A) zur Nachtzeit für die Gesamtbelastung (also Gießerei und alle anderen gewerblichen Quellen der Umgebung) galt, soll die Gießerei den Wert von 42 dB(A) jetzt allein ausschöpfen können.

Füßer & Kollegen haben gegen die neue Genehmigung unter anderem für eine Umweltvereinigung fristgemäß Widerspruch eingelegt. Am 23. August 2011 wurde deshalb für die Umweltvereinigung auch  gegen die Genehmigung vom 25. November 2010 beim Verwaltungsgericht Chemnitz Klage erhoben (Az. 2 K 894/11). Mit der Klage macht die Vereinigung u. a. geltend, dass die erteilte Genehmigung den Vorsorgegrundsatz verletzt, da die Gießerei für eine Reihe von Schadstoffen Grenzwerte ausschöpfen darf, die weit über den Emissionen liegen, welche bei realistischen Anlagenbetrieb unter Ausschöpfung des Standes der Technik eingehalten werden können. In diesem Zusammenhang werden durch die Klage zahlreiche interessante, zum Teil in der Rechtsprechung ungeklärte Fragen aufgeworfen, welche insbesondere das Umweltrecht der europäischen Union betreffen. Dabei wird es schließlich auch noch um die Abänderung der Immissionsrichtwerte für den Lärm zu Lasten der Nachbarschaft gehen. Über die Klage wurde vor dem Verwaltungsgericht Chemnitz am 21. September 2016 mündlich verhandelt. In der Verhandlung hat das Gericht klargestellt, dass es weiter vom Erlöschen der 1999 erteilten 3-Schicht-Genehmigung ausgeht und mit der neuen Genehmigung auch tatsächlich eine Verschlechterung des Lärmschutzes für die Nachbarschaft durch Anhebung der einzuhaltenden Richtwerte eingetreten ist, Gleichwohl hat das Gericht die Klage mittlerweile abgewiesen. Die Umweltvereinigung hat dagegen Rechtsmittel eingelegt und die Zulassung der Berufung beantragt.

Als Hintergrundformationen stellen wir Ihnen zur Verfügung:

Materialien zum Genehmigungsverfahren für die Erweiterung der Kernmacherei

 

Materialien zum Genehmigungsverfahren 3. Schicht (2009/2010)

Pressemitteilungen

Presseresonanz (soweit bei Dritten noch verfügbar)

  • Artikel im Nachrichtenmagazin „Kanal 8″vom 18. Mai 2011
  • Artikel und Interview im Sachsen Fernsehen vom 17. Juni 2010
  • Freie Presse Chemnitz vom 13. Januar 2010
  • Artikel Sachsen Fernsehen vom 3. Juni 2009
  • Artikel Sachsen Fernsehen vom 21.11.2008
  • Interview Sachsen Fernsehen vom 09.10.2008

Materialien zum Eilverfahren gegen die Erweiterungsgenehmigung vom 11. März 2008 (1. und 2. Instanz, 2008 – 2010)

 

Materialien zum Klageverfahren auf Einschreiten gegen 3-Schicht-Betrieb (VG Chemnitz, 2008 – 2011)