Zahlreiche Vorhaben müssen im Rahmen ihrer Zulassung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung unterzogen werden. Hierbei stellen sich komplexe naturschutzfachliche und rechtliche Fragen. Zur Orientierung für die Verwaltungspraxis hatte das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) 2004 eine entsprechende Arbeitshilfe für den Straßenbau veröffentlicht. Diese erfreute sich einer großen praktischen Bedeutung weit über den Bereich des Straßenbaus hinaus. Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) hat diese Arbeitshilfe nunmehr grundlegend überarbeitet und als Richtlinie für die FFH-Verträglichkeitsprüfung im Straßenbau (R FFH-VP) herausgegeben. Die Richtlinie wurde mit Allgemeinem Rundschreiben Nr. 19/2024 des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) vom 27. September 2024 eingeführt und behördenintern für verbindlich erklärt.
Dr. Lau hatte den rechtlichen Teil der Erarbeitung des Gutachtens übernommen, welches Grundlage für die Richtlinie war und gehörte auch dem Arbeitskreis der FGSV zur Erstellung dieser Richtlinie an. Die Richtlinie erläutert die Hintergründe und geht auf die einzelnen Arbeitsschritte der FFH-Verträglichkeitsprüfung ein. Sie setzt dabei gewissermaßen den Rahmen. Zu den Details sind der Richtlinie insgesamt 58 Merkblätter und Mustergliederungen beigefügt.
Es kann davon ausgegangen werden, dass die Richtlinie die Tradition des BMVBS-Leitfadens von 2004 fortsetzen wird und auch sie Bedeutung weit über den Straßenbau hinaus erlangt. Die FFH-Verträglichkeitsprüfung ist und bleibt ein schwieriges Feld. Hier werden sich auch in Zukunft noch zahlreiche Fragen stellen. Dies gilt schon deshalb, weil die Prüfung auf der Grundlage der besten einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu erfolgen hat und der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis stetig fortschreitet.
Die Richtlinie kann bei der FGSV bezogen werden.