Die neue EG-Umwelthaftungsrichtlinie (Richtlinie 2004/35/EG vom 21.4.2004, ABl. EU Nr. L 143, S. 56) beinhaltet ein neues öffentlich-rechtliches Haftungskonzept für Schäden an Gewässern, dem Boden und der Biodiversität. Wegen ihres breit angelegten Anwendungsbereiches – dieser umfasst nahezu alle Umweltmedien – und ihrer strengen materiellen Vorgaben im Hinblick auf die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden stellt die Richtlinie die Umweltverwaltungen ebenso wie die Betreiber von Anlagen vor gewaltige Herausforderungen: So gibt es bisher im deutschen Umweltrecht kein besonderes Instrumentarium zur Sanierung von Schäden der biologischen Vielfalt. Bis zum 30. April 2007 muss die Umsetzung der Umwelthaftungsrichtlinie in nationales Recht abgeschlossen sein.
Die Bundesregierung hat inzwischen einen Gesetzesentwurf für ein „Umweltschadensgesetz“ vorgelegt, in welchem die Grundbedingungen der Umwelthaftung geregelt werden sollen (zum download unten verfügbar). Das Artikelgesetz enthält zugleich Änderungen des BNatSchG und des WHG erfolgen.
Ob – wie zu vermuten ist – auch für die Länder – hier: den Freistaat Sachsen – eigene Regelungen zur Implementation der Umwelthaftungsrichtlinie erlassen werden, lässt sich noch nicht sicher abschätzen. Das Bundesgesetz (Entwurf) gibt insoweit allerdings die nach der Richtlinie bestehenden Spielräume (z.B. hinsichtlich der sog. „permit defence“) an die Länder weiter.
Rechtsanwälte Füßer & Kollegen haben sich frühzeitig unter anderem durch Vortragsveranstaltungen in Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Umweltministerium in die Diskussion über eine auch aus Sicht der Unternehmen aus Industrie, Land- und Forstwirtschaft vernünftige Umwelthaftung „mit Augenmaß“ eingeschaltet und werden den Umsetzungsprozess der Umwelthaftungsrichtlinie auch weiterhin kritisch begleiten.
Zum Hintergrund halten wir für Sie folgende Informationen bereit:
- Vortragsfolien zu den Vorträgen von Rechtsanwalt Götze am 15. und 19. Juni 2006 an der Staatlichen Fortbildungsstätte Reinhardtsgrimma) „Die Umsetzung der Um- welthaftungsrichtlinie – Neues Umwelthaftungsrecht und die Rolle der Umweltverwaltung im Freistaat Sachsen“ (106 KB)
- Veranstaltungsprogramm zum Vortrag Götze/Kaiser am 15. Juni 2006 an der Staatlichen Fortbildungsstätte Reinhardtsgrimma (155 KB)
- Umwelthaftungsrichtlinie (164 KB)
- Entwurf des Umweltschadensgesetz des Bundes (134 KB)