„Der Zweifel ist der Beginn der Wissenschaft. Wer nichts anzweifelt, prüft nichts. Wer nichts prüft, entdeckt nichts. Wer nichts entdeckt, ist blind und bleibt blind.“ (Teilhard de Chardin, 1881-1955, frz. Theologe, Paläontologe u. Philosoph)

Neues Umweltinformationsgesetz in Sachsen (SächsUIG)

Mit dem Umweltinformationsgesetz des Bundes vom 22. Dezember 2004 (UIG) ist die neu gefasste Umweltinformationsrichtlinie vom 28. Januar 2003 (Richtlinie 2003/4/EG; Amtsblatt EG Nr. L 41, Seite 46) fristgerecht auf der Ebene des Bundes umgesetzt worden. Das „neue UIG“ des Bundes ist seit Februar 2005 in Kraft. Mit dem neuen Bundesgesetz wird der Zugang zu Umweltinformationen gegenüber informationspflichtigen Stellen des Bundes deutlich erleichtert. So werden beispielsweise die Fristen für die Beantwortung von Anfragen zu Umweltinformationen halbiert und dürfen in der Regel einen Monat nicht überschreiten. Außerdem wird die Bundesverwaltung verpflichtet, umfassender als bisher aktiv Umweltinformationen zu verbreiten. Das UIG des Bundes richtet sich indes nur an die Behörden des Bundes sowie die dessen Aufsicht unterstehenden sonstigen Stellen.
Der Freistaat Sachsen hat, mit dem Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG) vom 1. Juni 2006 (SächsGVBl S. 146) nunmehr ebenfalls die Umweltinformationsrichtlinien für die Behörden des Freistaates Sachsen und die seiner Aufsicht unterstehenden informationspflichtigen Stellen (inbesondere die Gemeinden) implementiert. Im Vollzug ergeben sich dennoch zahlreiche Zweifelsfragen. Als besonders problematisch dürften sich insbesondere der personale Anwendungsbereich des Umweltinformationsgesetzes (insbesondere Anwendung auf Private), die Ausschlussgründe (Datenschutz, Betriebs- und Geschäftsgeheimnis, geistiges Eigentum usw.) und der Rechtsschutzaspekt erweisen.
Füßer und Kollegen haben diese und weitere Fragen im Rahmen von Vortragsveranstaltungen frühzeitig beleuchtet und – durch Rechtsanwalt Götze – ihren Sachverstand im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens (Sachverständigenanhörung) eingebracht. Das Sächsiche Umweltinformationsgesetz wird von Rechtsanwalt Götze demnächst in der Reihe „Praxis der Kommunalverwaltung“ im Kommunal- und Schul-Verlag kommentiert (voraussichtlicher Erscheinungstermin: Januar 2007).
Im März 2007 hält Rechtsanwalt Götze ein Impulsreferat im Rahmen einer Fachveranstaltung des SMUL auf der Messe Terratec | enertec (www.terratec-leipzig.de).

Als Hintergrundinformationen stellen wir Ihnen zur Verfügung: