„Der Zweifel ist der Beginn der Wissenschaft. Wer nichts anzweifelt, prüft nichts. Wer nichts prüft, entdeckt nichts. Wer nichts entdeckt, ist blind und bleibt blind.“ (Teilhard de Chardin, 1881-1955, frz. Theologe, Paläontologe u. Philosoph)

RA Kreuter ab Oktober 2010 Juniorpartner

Rechtsanwalt Kreuter ist bei Füßer & Kollegen bereits seit März 2006 als Assessor und seit November 2006 als angestellter Rechtsanwalt tätig gewesen. Ab dem 1. Oktober 2010 wird er – wie zuvor schon der Kollege Rechtsanwalt Lau – den Schritt in die wirtschaftliche Selbstständigkeit und Gleichberechtigung neben den Kollegen Füßer und Lau gehen.

Herr Kreuter sagt:

„Die in den letzten Jahren in der Kanzlei mit Hilfe und Unterstützung des Kollegen Füßer gesammelten Erfahrungen bestärken mich nun, die Chancen der Selbstständigkeit zu nutzen. Dabei werde ich mich in Zukunft neben den bisherigen Geschäftsfeldern intensiv dem Immissionsschutzrecht, dem Kommunalabgabenrecht und dem Disziplinarrecht widmen.“

Kanzleichef Füßer meint dazu:

„Ich freue mich, dass auch Kollege Kreuter seine langfristige Perspektive bei uns sieht, insbesondere nachdem unsere Erfolge beim Sächsischen zum Thema „überlange Verfahrensdauer“ maßgeblich auf ihn zurückgehen, er schließlich auch als Wissensträger in den Bereichen Abgabenrecht und Immissionsschutz nur als „Top gun“ bezeichnet werden kann.“

Rechtsanwalt Sven Kreuter schließt derzeit parallel die Arbeit an seiner Dissertation mit dem Thema „Die Befugnisse des Bundes zur Verwaltung der Wasserstraßen“ ab.