Die Aktiva Bauträger GmbH bemüht sich seit einiger Zeit um die Bebauung einer Liegenschaft entlang der Fabrikstraße in Radebeul mit Wohnnutzung. Nachdem die Stadt Radebeul dies anfänglich zu unterstützen schien, ist nun statt dessen eine gewerbliche Überplanung des Geländes geplant. Auf Wunsch und im Auftrag der Aktiva Bauträger GmbH haben Rechtsanwälte Füßer & Kollegen daher mit einem ausführlichen Rechtsgutachten untersucht, welche Nutzungen auf dem Gelände bislang zulässig sind, ob die gegenteilige Planung der Stadt Radebeul möglich ist und ob statt dessen ein Bebauungsplan für Wohnnutzung, sowie ihn die Aktiva Bauträger GmbH anstrebt, möglich wäre. Dieses Rechtsgutachten stellen wir für Interessierte hier zur Verfügung, wobei sich für eilige Leser die Kurzfassung empfiehlt. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die von der Aktiva Bauträger GmbH beabsichtigte Wohnbebauung schon jetzt zulässig wäre, jedenfalls aber durch einen Bebauungsplan zugelassen werden könnte. Die vorhandene gewerbliche Nutzung steht an der Fabrikstraße steht dem nicht entgegen. Demgegenüber ist die von der Stadt Radebeul derzeit angestrebte Ausweisung eines Gewerbegebietes auf dem Gelände der Aktiva Bauträger GmbH kaum realisierbar, weil sie die schwierigen Immissionsverhältnisse vor Ort noch verschärfen würde.