„Der Zweifel ist der Beginn der Wissenschaft. Wer nichts anzweifelt, prüft nichts. Wer nichts prüft, entdeckt nichts. Wer nichts entdeckt, ist blind und bleibt blind.“ (Teilhard de Chardin, 1881-1955, frz. Theologe, Paläontologe u. Philosoph)

Rechtsanwalt Füßer unterstützt Vorstand des Leipziger Rennclub e.V. bei den Rettungsbemühungen um das Scheibenholz.

Jeder Besucher der Leipziger Pferderennbahn im Scheibenholz kann sich selbst einen persönlichen Eindruck verschaffen: Seit der Wende ist die 140 Jahre existierende – und damit älteste – Rennbahn mit ihrer an sich schönen Tribüne im progressiven Verfall. Als Verantwortlichen dafür wurden in der Vergangenheit vom Vereinsvorstand des Leipziger Rennklub e.V. der frühere Vereinsvorstand sowie die Stadt Leipzig, der das Gelände gehört, die aber nur wenig Interesse an der Rennbahn zeigt, genannt.

In der sich seit Beginn 2004 dramatisch verschlechternden Situation hat es Herr Rechtsanwalt Füßer – übrigens pro bono – übernommen, die letzten und verzweifelten Bemühungen für die Sanierung des Rennklubs bzw. die dafür nötige bauliche Sanierung und die Gewinnung öffentlicher Fördermittel dafür zu begleiten. In der zugespitzten Situation war nur noch ein entfernt schimmerndes „Licht am Ende des Tunnels“ zu erkennen. Letztlich hat das Ineinandergreifen der verschiedenen ökonomischen und politischen Handlungs- und Vorsichtslogiken der beteiligten Akteure (Gläubiger, Stadt Leipzig) dazu geführt, dass dem Leipziger Rennklub e.V. nur noch der Weg in die Insolvenz blieb, um angesichts der vorliegenden Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit persönliche Risiken für die Vorstandsmitglieder auszuschließen. Damit wird der am 16. Juni 2004 statt gefundene Renntag vorläufig das letzte Mal gewesen sein, dass auf dem Scheibenholz ein Pferderennen stattgefunden hat.

Füßer & Kollegen hat von Anfang an darauf hingewiesen, dass eine Betriebseinstellung auf dem Scheibenholz angesichts der Meldung des Geländes als sogenanntes FFH- Meldegebiet die erhebliche Gefahr in sich trägt, dass bei längerem Betriebsstillstand die Wiedereröffnung des Rennbetriebes als neues „Projekt“ im Sinne des Art. 6 Abs. 3 FFH-RL angesehen wird und damit im Hinblick auf die Verträglichkeit des Projektes mit den Schutzansprüche der im Innenraum der Rennbahn vorhandenen zahlreichen wertvollen Tier- und Pflanzenarten überprüft werden muss. Es bleibt abzuwarten, ob die Stadt Leipzig als Flächeneigentümerin dieses Problem mit dem nötigen Ernst angeht oder die gleichsam „kalte Umwidmung“ zum reinen Naturschutzgebiet zulassen wird.

Zur Leidensgeschichte stellen wir Ihnen unten verschiedene Materialien zur Verfügung:

Pressearbeit:

Presseresonanz:

  • Leipziger Volkszeitung vom 27. April 2004
  • Leipziger Volkszeitung vom 28. April 2004
  • Leipziger Volkszeitung vom 28. April 2004 – Die Chronik
  • Leipziger Volkszeitung vom 09. Juni 2004
  • Leipziger Volkszeitung vom 11. Juni 2004
  • Leipziger Volkszeitung vom 15. Juni 2004
  • Leipziger Volkszeitung vom 17. Juni 2004
  • Leipziger Volkszeitung vom 22. Juni 2004
  • MDR Online vom 21. April 2004
  • MDR Online vom 14. Juni 2004
  • Homepage „Leipziger Pferdesport.de“ vom 22. Juni 2004