„Der Zweifel ist der Beginn der Wissenschaft. Wer nichts anzweifelt, prüft nichts. Wer nichts prüft, entdeckt nichts. Wer nichts entdeckt, ist blind und bleibt blind.“ (Teilhard de Chardin, 1881-1955, frz. Theologe, Paläontologe u. Philosoph)

Rechtsanwalt Kreuter promoviert, Dissertation bei Duncker & Humblot erschienen – Rezensionen durch Prof. Dr. Dr. Durner und Prof. Dr. Hebeler

Rechtsanwalt Kreuter hat mit der mündlichen Prüfung am 8. Februar 2013 das Promotionsverfahren zu seiner Dissertation „Die Befugnisse des Bundes zur Verwaltung der Wasserstraßen in Deutschland“ an der Juristenfakultät der Universität Leipzig erfolgreich abgeschlossen. Für seine Arbeit erhielt er die Bewertung „magna cum laude“.

Die Dissertation analysiert zunächst umfassend die sich aus Art. 89 des Grundgesetzes (GG) ergebende Stellung des Bundes als Eigentümer von Wasserstraßen und zuständigem Träger der Wasserstraßenverwaltung. Dabei werden unter Berücksichtigung der korrespondierenden Vorschrift zur Gesetzgebungskompetenz in Art. 74 I Nr. 21 GG zahlreiche Zweifelsfragen behandelt, die in Literatur und Rechtsprechung bislang – wenn überhaupt – nur stiefmütterlich behandelt wurden. Besondere Beachtung schenkt die Arbeit unter anderem den Befugnissen des Bundes an denjenigen Wasserstraßen, die zwar dem Bund gehören, aber nicht (mehr) dem allgemeinen Verkehr dienen und den Befugnissen des Bundes im Hafenbereich. Ebenso werden verfassungsrechtliche Fragen einer immer wieder ins Spiel gebrachten (Organisations-)Privatisierung der Wasserstraßenverwaltung und Pflichten des Bundes zur Erhaltung vorhandener Wasserstraßen diskutiert. Sodann befasst sich die Dissertation mit den Einwirkungen der verfassungsrechtlichen Vorgaben ins einfache Recht und erörtert in diesem Zusammenhang praxisrelevante Probleme wie die Polizeipflichtigkeit der Wasserstraßenverwaltung oder die Befugnisse des Bundes bei der Planfeststellung für den Gewässerausbau. Schließlich werden europarechtliche und völkerrechtliche Bindungen der Wasserstraßenverwaltung dargestellt, die sich insbesondere bei den grenzüberschreitenden Flüssen in Deutschland (Völkerrecht) und bei Fragen der Abgabenerhebung sowie der Transeuropäischen Netze (TEN) zeigen.

Die Dissertation ist Anfang 2014 im renommierten Fachverlag Duncker & Humblot erschienen.

In der Fachwelt wurde die Arbeit zwischenzeitlich durch ausgewiesene Kenner der Materie gelobt: So schreibt Prof. Dr. Dr. Wolfgang Durner (Universität Bonn), selbst Kommentator von Art. 89 GG im Berliner Kommentar zum Grundgesetz in seiner Rezension (DVBl 2015, 161):

„Insgesamt bietet die sicher argumentierende und anregend geschriebene Dissertation eine gelungene und umfassende Darstellung des Art. 89 GG und seiner Ausdifferenzierung im einfachen Recht. Aufgrund der zusammenfassenden Thesen und des Stichwortregisters eignet sich das Buch auch als Nachschlagewerk und wird gewiss über kurz oder lang Eingang in die Kommentarliteratur finden. […]“

Ähnlich positiv fällt das Fazit von Prof. Dr. Timo Hebeler (Universität Trier) aus (ZfW 2014, 179):

„Wie eingangs bereits angedeutet, ist die Untersuchung von Kreuter insgesamt als gelungen anzusehen. Sie ist klar gegliedert, gut verständlich geschrieben, die Argumentation ist durchgehend präzise und die gefundenen Ergebnisse sind stets gut vertretbar und nachvollziehbar. Für eine wissenschaftliche Qualifikationsarbeit mag sie in ihrem verfassungsrechtlichen Teil auf den ersten Blick nicht sehr innovativ anmuten, weil – wie dargestellt – Art. 89 GG über längere Passagen der Arbeit hinweg Absatz für Absatz abgearbeitet wird. Hinsichtlich Breite und Tiefe gehen die Überlegungen aber deutlich über das hinaus, was die Grundgesetzkommentierungen zu Art. 89 GG ausführen, so dass die Arbeit von Kreuter einen deutlichen Mehrwert im Vergleich zum vorhandenen Schrifttum besitzt.“