Bereits seit Mitte 2006 arbeitete Rechtsanwalt Lau an seiner von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) geförderten Dissertation zum Thema „Die Kontrolle des Schutzes von Natur und Landschaft in der Bauleitplanung“, die er im Oktober 2008 im so genannten Nullentwurf fertig stellte und – nach noch geringfügigen Änderungen – im April 2009 bei der Juristenfakultät der Universität Leipzig zur Begutachtung einreichte. Nach Abschluss des Promotionsverfahrens durch die Disputation am 10. November 2010 wurde ihm nun mit entsprechender Urkunde am 27. Dezember 2010 die vorläufige Titelführungsbefugnis erteilt. Die inzwischen an den Vertrag von Lissabon und das neue Bundesnaturschutzgesetz sowie Wasserhaushaltsgesetz angepasste Dissertation wird demnächst im Nomos Verlag in der Reihe der Leipziger Schriften zum Umwelt- und Planungsrecht erscheinen.
Die Arbeit setzt sich aus einem juristisch-hermeneutischen und einem empirischen Teil zusammen. Ausgehend von der hohen praktischen Bedeutung originär naturschutzrechtlicher Vorgaben in der Bauleitplanung und dem insoweit konstatierten Vollzugsdefizit werden zunächst sämtliche an die Bauleitplanung gerichteten Planungsgrenzen und Abwägungsdirektiven mit Naturschutzbezug dargestellt. Unter Zugrundelegung der Prämisse, dass Vollzugsdefizite immer auch ein Kontrolldefizit indizieren, wird sodann den Kontrollmechanismen nachgegangen, denen sich die Bauleitplanung gegenüber sieht. Dabei wird festgestellt, dass eine umfassende Kontrolle letztlich nur der Kommunalaufsicht eröffnet ist. Hierauf aufbauend untersucht Rechtsanwalt Lau dann quantitativ-empirisch die Praxis der Kommunalaufsichtsbehörden mit Blick auf die Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Vorgaben und kommt zu teils erwarteten und teils überraschenden Ergebnissen. Die Arbeit schließt mit der Disskusion von Verbesserungsperspektiven sowie einer Zusammenfassung.
Rechtsanwalt Lau ist froh, das Promotionsverfahren endlich abgeschlossen zu haben und dass, was lange währte, am Ende gut geworden ist. Insgesamt darf sich die Dissertation sicherlich sehen lassen. Gerade auch die an lobenden Worten nicht sparenden Gutachten von Prof. Dr. Wolfgang Köck und Prof. (em.) Dr. Martin Oldiges bestätigen, dass der schwierige Spagat zwischen Rechtswissenschaft und Rechtstatsachenforschung einerseits sowie der Systematisierung des Naturschutzrechts in der Bauleitplanung und steuerungstheoretischen Überlegungen unter dem Aspekt der Kontrolle andererseits offenbar geglückt ist.
Die Dissertation ist beim Nomos-Verlag in der Schriftenreihe „Leipziger Schriften zum Umwelt- und Planungsrecht“ erschienen.