„Der Zweifel ist der Beginn der Wissenschaft. Wer nichts anzweifelt, prüft nichts. Wer nichts prüft, entdeckt nichts. Wer nichts entdeckt, ist blind und bleibt blind.“ (Teilhard de Chardin, 1881-1955, frz. Theologe, Paläontologe u. Philosoph)

Rechtstreit um Betriebserweiterung in Limbach-Oberfrohna: Verwaltungsgericht Chemnitz gibt Anliegern Recht

Die WPI Wohnungsbau Projektentwicklung Immobilien GmbH aus Limbach-Oberfrohna erhielt am 21. November 2016 von der Stadt Limbach-Oberfrohna einen Bauvorbescheid für den Bau einer Lagerhalle mit Produktionserweiterung im Gewerbepark an der Sachsenstraße. Mit dem Bau dieser Halle sollte das Betriebsgelände der Limbacher Oberflächenveredlung GmbH und der Omega AG erweitert werden. Schon in der Vergangenheit hat es hier von Anwohnern vielfach Beschwerden über die Lärmbelastung aus diesen metallbearbeitenden Betrieben gegeben.

Nach den Plänen hätte sich die künftige Anlieferzone der Lagerhalle de facto direkt vor ihrem Schlafzimmerfenster befunden. Nachdem die WPI Wohnungsbau Projektentwicklung Immobilien GmbH aus Limbach-Oberfrohna mit Bescheid vom 15. Juni 2017 auch eine Baugenehmigung für ihr Vorhaben erhielt, haben die Anwohner mit Hilfe von Füßer & Kollegen beim Verwaltungsgericht Chemnitz einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt und diesen unter anderem damit begründet, dass den Belangen des Lärmschutzes nicht hinreichend Rechnung getragen wird.

Das Verwaltungsgericht Chemnitz ist dieser Argumentation gefolgt und hat mit Beschluss vom 9. November 2017 die aufschiebende Wirkung der Widersprüche gegen die Baugenehmigung angeordnet und mithin das Vorhaben gestoppt. Der Bauherr hat gegen diesen Beschluss zwar zunächst Beschwerde zum Sächsischen Oberverwaltungsgericht erhoben, diese aber später ohne Angabe von Gründen wieder zurückgenommen. Somit steht fest, dass die von der Stadt Limbach-Oberfrohna erteilte Baugenehmigung nicht ausgenutzt werden kann.

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