„Der Zweifel ist der Beginn der Wissenschaft. Wer nichts anzweifelt, prüft nichts. Wer nichts prüft, entdeckt nichts. Wer nichts entdeckt, ist blind und bleibt blind.“ (Teilhard de Chardin, 1881-1955, frz. Theologe, Paläontologe u. Philosoph)

Schadensersatz wegen zu niedrig festgesetzter Taxitarife?

Mit Normenkontrollurteil vom 16. Juni 2022 (3 K 196/19) hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt die Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für die im Landkreis Anhalt-Bitterfeld zugelassenen Taxen vom 20. September 2017 für unwirksam erklärt. Noch nicht geklärt war damit, ob hieraus ein Entschädigungsanspruch für betroffene Taxiunternehmen folgt, die ihre Leistung über einen nicht unerheblichen Zeitraum zu einem zu geringen Preis anbieten mussten.

Füßer & Kollegen meinen „Ja“ und haben gegen den Landkreis eine auf Amtshaftung gerichtete Klage erhoben, über die vom Landgericht Dessau-Roßlau zu entscheiden sein wird. In rechtlicher Hinsicht wird es hierbei zentral um die Drittbezogenheit der Amtspflicht gehen; es stellen sich allerdings auch eine Reihe weiterer interessanter Fragen, u.a. zur Ermittlung der Schadenshöhe, der Beweislastverteilung und der Ersatzfähigkeit der über die gesetzlichen Gebühren hinausgehenden Honorarkosten für die anwaltliche Vertretung im Normenkontrollverfahren.

Mit Spannung und – durch den bisherigen Verfahrensverlauf gestärkten – Optimismus erwarten wir daher die Entscheidung des Landgerichts, über die wir zu gegebenem Zeitpunkt freilich hier berichten werden.