Die Anmerkung behandelt ein Urteil des Landgerichts Köln, das zu einem Dauerbrenner im Nachbarrecht entschieden hat. Dabei geht es um die Frage, ob ein Selbsthilferecht auf Rückschneiden überhängender Äste und Zweige auch besteht, wenn die Möglichkeit besteht, dass die betroffenen Bäume durch den Rückschnitt absterben können. Das Landgericht Köln hat dies verneint und liegt damit auf Linie der bisherigen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln, stellt sich aber gegen die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Es besteht daher weiterhin keine Rechtssicherheit für Betroffene.