„Der Zweifel ist der Beginn der Wissenschaft. Wer nichts anzweifelt, prüft nichts. Wer nichts prüft, entdeckt nichts. Wer nichts entdeckt, ist blind und bleibt blind.“ (Teilhard de Chardin, 1881-1955, frz. Theologe, Paläontologe u. Philosoph)

Urteilsbesprechung VG Hamburg zur Erweiterung des Airbus- Betriebsgeländes vom 18.12.2000

Entgegen anders lautenden Presseberichten hat das Verwaltungsgericht Hamburg die Vollziehung des im Sinne einer Salamie-Taktik teilweise für vollziehbar erklärten Planfeststellungsbeschlusses zur Erweiterung des Betriebsgeländes sowie der Landebahn für den Airbus A3XX in Hamburg (Az.: 15 V 3921/2000) nicht etwa im Hinblick auf Probleme der FFH- Richtlinie bzw. der Vogelschutzrichtlinie gestoppt. Vielmehr waren Überlegungen im Hinblick auf die Nützlichkeit der letztlich planfestgestellten Erweiterung angesichts der tatsächlich wahrscheinlichen Betriebsbedürfnisse bei der Herstellung des großen Airbuss, andererseits offensichtlich wenig beachteten Probleme des Lärmschutzes der erfolgreich gegen den Planfeststellungsbeschluss vorgehenden Antragsteller leitend.

Allerdings enthält der Beschluss auch einige – nicht entscheidungstragende – Ausführungen zu möglichen Antragsrechten für Vereine und Bürgerinitiativen mit Umweltschutzzielen, die ggf. direkt auf einschlägige EU-Richtlinien gestützt werden könnten.