„Der Zweifel ist der Beginn der Wissenschaft. Wer nichts anzweifelt, prüft nichts. Wer nichts prüft, entdeckt nichts. Wer nichts entdeckt, ist blind und bleibt blind.“ (Teilhard de Chardin, 1881-1955, frz. Theologe, Paläontologe u. Philosoph)

Verwaltungsgericht Leipzig weist Klagen gegen Genehmigung für Schrott Wetzel in Elstertrebnitz ab – Arbeitsplätze gesichert

Im Jahr 2012 erhielt die von uns vertretene Schrott Wetzel GmbH für den von ihr betriebenen Schrottplatz in Elstertrebnitz die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Durchführung verschiedener Änderungen. Damit sollte der Betrieb auch an geänderte (Markt-)Gegebenheiten angepasst werden.

Gegen diese Genehmigung haben drei Anwohner aus der Nachbarschaft beim Verwaltungsgericht Leipzig Klage erhoben. Sie wandten sich vor allem gegen angebliche Lärm- und Staubbelastungen aus dem Betrieb. Während eines der Verfahren durch Vergleich beendet wurde, wies das Verwaltungsgericht Leipzig mit Urteil vom 23. November 2016 (das vollständige Urteil liegt erst seit dem Jahreswechsel vor) die anderen beiden Klagen zurück. Im Urteil bescheinigte das Gericht dem Betrieb, am Wohnhaus der Kläger sämtliche geltenden Grenz- und Richtwerte für Staub, Schadstoffe und Lärm einzuhalten. Für die Lärmbelastung hatte es ein unabhängiges Gutachten eines renommierten Sachverständigen eingeholt. Auch Verfahrensfehler bei der Erteilung der Genehmigung durch das Landratsamt wurden durch das Gericht verneint. Der Prokurist der Schrott Wetzel GmbH, Henrik Wetzel zeigte sich über den Ausgang des Verfahrens hocherfreut:

„Ein Schrottplatz ist und bleibt lärmintensiv. Wir waren und sind aber stets bemüht gewesen, die Belange des Lärmschutzes und der Standortsicherung in Ausgleich zu bringen. Es wird auch ständig von uns in Maßnahmen zur Minderung von Lärm und Staub investiert. Deshalb freut es mich umso mehr, dass diese Bemühungen auch vom Gericht anerkannt und uns die Einhaltung der maßgeblichen Grenzwerte am Wohnhaus der Kläger bestätigt wurde. Das gibt uns auch Sicherheit für die Zukunft in einem hart umkämpften Markt.“

Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig können die Kläger noch einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht stellen. Zudem ist beim Oberverwaltungsgericht noch eine Beschwerde eines Kläger gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 24. Mai 2016 anhängig. Mit diesem Beschluss hatte das Verwaltungsgericht entschieden, dass die mit der Genehmigung 2012 zugelassene Erweiterung der Nachtausfahrten vom Schrottplatz schon vorab vollzogen werden kann und die Klagen insoweit keine aufschiebende Wirkung haben.

Presse:

Artikel der LVZ-online vom 13. Juli 2017