„Der Zweifel ist der Beginn der Wissenschaft. Wer nichts anzweifelt, prüft nichts. Wer nichts prüft, entdeckt nichts. Wer nichts entdeckt, ist blind und bleibt blind.“ (Teilhard de Chardin, 1881-1955, frz. Theologe, Paläontologe u. Philosoph)

Schulpflicht und Entscheidungsfreiheit in Deutschland und Italien

- "Obbligo scolastico e libertà di scelta in Germania e Italia" - Working-paper

von Mathilde Grünfelder/Klaus Füßer
Stand: 19. Dezember 2014

Unter Bedingungen des demografischen Wandels sowie der ausgezehrten öffentlichen Kassen gerät auch der staatliche Bildungsauftrag unter Sparzwang: Wohnortnähe sowie die räumliche, sachliche und inhaltliche Qualität staatlich ausgereichter Schulbildung geraten in die Gefahr, unter dem Diktat leerer Kassen und fehlender Schüler gerade in ländlichen Gebieten in der einen oder anderen Variante „ausgedünnt“ zu werden. Vor diesem Hintergrund unternimmt es das Paper, rechtsvergleichend in Deutschland und Italien den verfassungs- und organisationsrechtlichen Determinanten verordneter staatlicher Bildung einerseits und dem Umfang elterlicher Bestimmungsrechte andererseits nachzugehen. Wie der Beitrag und der Blick auf die italienische Rechtslage zeigt, ist gerade auch die in Deutschland verpönte Variante der Bildung heranwachsender Kinder unter elterlicher Organisation und Verantwortung (sog. home-schooling) eine Variante, die gerade bei sinkender Attraktivität staatlicher Angebote kein Denkverbot sein sollte.

Mit dem über den eigenen Tellerand weit geöffneten rechtsvergleichenden Blick dürfte der von Herrn Füßer als Mentor begleitete und in Italien Ende 2014 als Examensarbeit von Frau Grünfelder angenommene Beitrag als Denkanstoß für manche Teilnehmer schulpolitischer Debatte im Freistaat Sachsen eine lohnende Lektüre sein.

Das vollständige Working-Paper finden Sie hier:

Schulpflicht und Entscheidungsfreiheit in Deutschland und Italien – Obbligo scolastico e libertà di scelta in Germania e Italia – Working-paper 2014