In einer Sendung des ZDF („Achtung lebende Tiere!“ ) wurde darüber Klage geführt, wie schlecht es Haustieren (Hunden und Katzen) ergeht, wenn diese mit ihrem Herrchen nach Großbritannien übersiedeln. Zutreffend wird berichtet, daß nach den dort einschlägigen Vorschriften die Verbringung von potentiell tollwutanfälligen Haustieren von „overseas“ nur erlaubt wird, wenn diese zunächst die sechsmonatige Durststrecke eines Daseins in einem britischen (damit: frugalen) Quaratänezwinger. Der nachstehende Artikel wirft die These auf, daß nach der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu den personenbezogenen Grundfreiheiten mit Fug und Recht bezweifelt werden, ob die britische Regelung gemeinschaftskonform ist.