„Der Zweifel ist der Beginn der Wissenschaft. Wer nichts anzweifelt, prüft nichts. Wer nichts prüft, entdeckt nichts. Wer nichts entdeckt, ist blind und bleibt blind.“ (Teilhard de Chardin, 1881-1955, frz. Theologe, Paläontologe u. Philosoph)

Die Errichtung des Netzes NATURA 2000 und die FFH-Verträglichkeitsprüfung:

Interpretationsspielräume, -probleme und Entwicklungstendenzen

von Klaus Füßer
veröffentlicht in „Zeitschrift für Umweltrecht“ (ZUR) 10/2005, S. 458 ff.

Der Beitrag stellt den derzeitigen Erkenntnisstand sowie die verbleibenden Interpretationsspielräume zu Struktur, Methodik und den einzelnen inhaltlichen Anforderungen der FFH-Verträglichkeitsprüfung dar und nimmt zu besonders strittigen Fragen (Erheblichkeitsschwellen, Prüfung von kumulativen Wirkungen, Alternativenprüfung) Stellung. Zugleich wird die nach dem sog. Dragaggi-Urteil des EuGH wiedereröffnete Diskussion über die sog. Vorwirkungsrechtsprechung des BVerwG zugunsten „potentieller FFH-Gebiete“ kritisch kommentiert.