Der Beitrag stellt den derzeitigen Erkenntnisstand sowie die verbleibenden Interpretationsspielräume zu Struktur, Methodik und den einzelnen inhaltlichen Anforderungen der FFH-Verträglichkeitsprüfung dar und nimmt zu besonders strittigen Fragen (Erheblichkeitsschwellen, Prüfung von kumulativen Wirkungen, Alternativenprüfung) Stellung. Zugleich wird die nach dem sog. Dragaggi-Urteil des EuGH wiedereröffnete Diskussion über die sog. Vorwirkungsrechtsprechung des BVerwG zugunsten „potentieller FFH-Gebiete“ kritisch kommentiert.