Der Beitrag behandelt die Frage, was nötig ist, damit Eingriffe in Vogelschutzgebiete über Art. 7 FFH-RL auch i.R.d. sog. FFH-Verträglichkeitsprüfung (Art. 6 Abs. 3 FFH-RL) gerechtfertigt werden können. Der Autor analysiert die jüngste Rechtssprechung des BVerwG und kritisiert sie als zu streng. Er zeigt die Gefahr einer ?vogelschutzrechtliche Veränderungssperre? für die von den Ländern ausgewählten Schutzgebiete bis zur wirksamen Schutzgebietserrichtung nach Landesnaturschutzrecht auf.