„Der Zweifel ist der Beginn der Wissenschaft. Wer nichts anzweifelt, prüft nichts. Wer nichts prüft, entdeckt nichts. Wer nichts entdeckt, ist blind und bleibt blind.“ (Teilhard de Chardin, 1881-1955, frz. Theologe, Paläontologe u. Philosoph)

"Faktische Vogelschutzgebiete" und der Übergang auf die FFH-Verträglichkeitsprüfung gemäß Art. 7 FFH:

Diskussionstand nach der Rechtsprechung des EuGH und dem B50/Hochmoselquerung-Urteil des BVerwG

von Klaus Füßer
erschienen in „Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht“ (NVwZ) 2005, S. 135ff.

Der Beitrag behandelt die Frage, was nötig ist, damit Eingriffe in Vogelschutzgebiete über Art. 7 FFH-RL auch i.R.d. sog. FFH-Verträglichkeitsprüfung (Art. 6 Abs. 3 FFH-RL) gerechtfertigt werden können. Der Autor analysiert die jüngste Rechtssprechung des BVerwG und kritisiert sie als zu streng. Er zeigt die Gefahr einer ?vogelschutzrechtliche Veränderungssperre? für die von den Ländern ausgewählten Schutzgebiete bis zur wirksamen Schutzgebietserrichtung nach Landesnaturschutzrecht auf.