Kontrollen rund um die Uhr, dramatische Verschärfung der Heimbetreiberpflichten – weiter konnte der Gesetzgeber in der Überarbeitung des Heimgesetzes nicht gehen. Die ordnungsrechtlichen Eingriffsmöglichkeiten sind mit dieser Novelle ausgeschöpft.
„Der Zweifel ist der Beginn der Wissenschaft. Wer nichts anzweifelt, prüft nichts. Wer nichts prüft, entdeckt nichts. Wer nichts entdeckt, ist blind und bleibt blind.“ (Teilhard de Chardin, 1881-1955, frz. Theologe, Paläontologe u. Philosoph)
Kontrollen rund um die Uhr, dramatische Verschärfung der Heimbetreiberpflichten – weiter konnte der Gesetzgeber in der Überarbeitung des Heimgesetzes nicht gehen. Die ordnungsrechtlichen Eingriffsmöglichkeiten sind mit dieser Novelle ausgeschöpft.
Rechtsanwälte
Füßer & Kollegen
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