Der Vortrag behandelt zentrale Fragen des europäischen Sozialrechts, wie die Inanspruchnahme von ambulanten und stationären medizinischen Leistungen durch Unionsbürger im europäischen Ausland. Neben dem aktuellen Thema grenzüberschreitender Patientenmobilität beleuchtet der Vortrag auch Probleme der „Anbieterseite“ bei der Erschließung eines einheitlichen europäischen Marktes für Gesundheitsdienstleistungen insbesondere mit Bezügen zum europäischen Kartell- und Wettbewerbsrechts als auch mit Blick auf die durch Artikel 43 EGV garantierte Niederlassungsfreiheit im Spannungsfeld von privatem und öffentlichem Krankenhaussektoren in Europa.