„Der Zweifel ist der Beginn der Wissenschaft. Wer nichts anzweifelt, prüft nichts. Wer nichts prüft, entdeckt nichts. Wer nichts entdeckt, ist blind und bleibt blind.“ (Teilhard de Chardin, 1881-1955, frz. Theologe, Paläontologe u. Philosoph)

“European Court of Justice decisions on healthcare policy”

Vortrag im Rahmen der 2.Tagung Europäischer Privatkrankenhäuser unter der Schirmherrschaft der Vereinigung portugiesischer Privatkrankenhäuser (APHP) vom 18.-20. Oktober in Guimaraes, Portugal
von Klaus Füßer

Der Vortrag behandelt zentrale Fragen des europäischen Sozialrechts, wie die Inanspruchnahme von ambulanten und stationären medizinischen Leistungen durch Unionsbürger im europäischen Ausland. Neben dem aktuellen Thema grenzüberschreitender Patientenmobilität beleuchtet der Vortrag auch Probleme der „Anbieterseite“ bei der Erschließung eines einheitlichen europäischen Marktes für Gesundheitsdienstleistungen insbesondere mit Bezügen zum europäischen Kartell- und Wettbewerbsrechts als auch mit Blick auf die durch Artikel 43 EGV garantierte Niederlassungsfreiheit im Spannungsfeld von privatem und öffentlichem Krankenhaussektoren in Europa.

Gesamter Beitrag in Englisch