„Der Zweifel ist der Beginn der Wissenschaft. Wer nichts anzweifelt, prüft nichts. Wer nichts prüft, entdeckt nichts. Wer nichts entdeckt, ist blind und bleibt blind.“ (Teilhard de Chardin, 1881-1955, frz. Theologe, Paläontologe u. Philosoph)

Testierfreiheit im Heim:

das Bundesverfassungsgericht entscheidet über §14 I HeimG

von Klaus Füßer
veröffentlicht in „Das Altenheim“, 1998, Heft 11, S. 22 ff.

Mit Beschluß vom 03. Juli 1998 (1. Kammer des 1. Senats, Az.: 1 BvR 434/ 98) hat das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit der Anwendung des in § 14 I HeimG enthaltenen Verbotes der Annahme von Vermögensvorteilen auf Testamente entschieden und diese bejaht. Damit ist die immer wieder in der Fachliteratur kritisierte Anwendung des § 14 I HeimG auf letztwillige Verfügungen nunmehr verbindlich durch dashöchste deutsche Gericht abgesegnet worden.