Die Novellen von StVG und StVO 2024 sowie die VwV-StVO 2025 haben das Bewohnerparken erheblich ausgeweitet. Der Beitrag zeigt, dass die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur mosaikartigen Überspannung trotz des Wechsels vom Anwohner- zum Bewohnerparken fortgilt. Er zeigt weiter, dass die neue 80-%-Schwelle den Begriff des erheblichen Parkraummangels verfehlt und hält die Gerichte an, die VwV StVO insoweit nicht zu berücksichtigen und selbstbewusst eine eigene Schwelle zu definieren. Die nun möglichen Anordnungen auf Grundlage städtebaulich-verkehrsplanerischer Konzepte nach § 6 IVa StVG werden ebenso beleuchtet. Schließlich geht der Beitrag erstmals detailliert auf die innere Ausgestaltung der Bereiche ein und vergleicht sie mit einer planungsähnlichen Abwägungsentscheidung, deren Fehler die Anordnung rechtswidrig machen.
Der Beitrag ist während der Anwaltsstation von Kolja Schulze-Rohr in unserer Kanzlei entstanden. Tobias Meiser freut sich besonders, dass damit eine schöne Tradition fortgesetzt wird: gemeinsam mit seinen Referendarinnen und Referendaren zu aktuellen Rechtsfragen zu publizieren. Die Arbeit an einem Aufsatz verbindet die praktische Erfahrung aus der Mandatsarbeit mit dem frischen Blick aus der Ausbildung und gibt jungen Juristinnen und Juristen die Gelegenheit, sich früh in der Fachdiskussion zu Wort zu melden.