„Der Zweifel ist der Beginn der Wissenschaft. Wer nichts anzweifelt, prüft nichts. Wer nichts prüft, entdeckt nichts. Wer nichts entdeckt, ist blind und bleibt blind.“ (Teilhard de Chardin, 1881-1955, frz. Theologe, Paläontologe u. Philosoph)

Der Ausgleichsanspruch des Verfügungsberechtigten nach Restitution

Sven Kreuter
veröffentlicht in NJ 2007, 157

Der Beitrag beschäftigt sich mit dem Ausgleichsanspruch des Verfügungsberechtigten gegen den Berechtigten nach § 3 III 4 VermG. Er beleuchtet insbesondere die Frage, ob die mit dem Anspruch auszugleichenden Aufwendungen des Verfügungsberechtigten zu einer dauerhaften Werterhöhung des Restitutionsgegenstand führen müssen. Weiterhin werden Gegenansprüche des Berechtigten behandelt. Schließlich geht der Beitrag der Frage nach, wann der Anspruch des Verfügungsberechtigten verjährt. Der Autor geht kommt zu dem Ergebnis, dass auf den Anspruch die einjährige Ausschlussfrist nach § 7 VIII 2 VermG analog anzuwenden ist.