„Der Zweifel ist der Beginn der Wissenschaft. Wer nichts anzweifelt, prüft nichts. Wer nichts prüft, entdeckt nichts. Wer nichts entdeckt, ist blind und bleibt blind.“ (Teilhard de Chardin, 1881-1955, frz. Theologe, Paläontologe u. Philosoph)

Der Streit um die Bürokostenentschädigung der Gerichtsvollzieher und kein Ende

Roman Götze, Klaus Füßer
erschienen in „Deutsche Gerichtsvollzieherzeitung“ (DGVZ) 2005, S. 17ff.

Der Aufsatz refieriert die „stehenden Grundsätze“ der Gerichtsvollzieherbürokostenentschädigung. Die Autoren setzen sich kritisch mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. August 2004 (2 C 41.03, DGVZ 2005, 17 ff.) auseinander und entfalten eine eigene Rechtsauffassung zum Maßstab gerechter Typisierung und Pauschalierung.“ Vgl. dazu auch unter Service/Gerichtsvollzieher